Am besten, einfach gesund bleiben.
Klar, aber wenn man krank wird, auch nicht schlimm.
Siehe hier ein Beispiel einer Bekannten die die Kosten vorab gezahlt hat:
Behandlungs- und Arzneimittelkosten in der Türkei
Vielen Dank für Ihre Rechnungen für die Behandlungs-kosten aus der Türkei.
Ob diese Kosten erstattet werden können, prüft jedoch die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü nach den dortigen Rechtsvorschriften. Als Rentnerin mit Wohnort in der Türkei erhalten Sie vom gesetzlichen Kranken-versicherungsträger am Wohnort alle Sachleistungen bei Krankheit, wie diese nach den türkischen Rechtsvor-schriften vorgesehen sind.
Sachleistungen in diesem Sinne sind zum Beispiel ärztliche Behandlungen, stationäre Krankenhaus-aufenthalte, Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln.
Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des Wohnstaates. Dies gilt auch für die Art und Weise, in der Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Für Ihre medizinische Versorgung in der Türkei hat die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü von uns die Anspruchsbescheinigung T/A 20 erhalten. Daraufhin wurde uns am 15.03.2007 bestätigt, dass Sie dort eingeschrieben sind. Bitte wenden Sie sich daher mit den Rechnungen direkt an die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü.
Nun muß sie nur noch nach Antalya, dann gibt es das Geld zurück. Da bin ich auch gespannt, und wenn ich was neues höre gebe ich es weiter.
FG Gunnar