private KV

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private KV

Beitragvon melek » So 11. Okt 2009, 13:25

Merhabalar,

noch ist es nicht soweit, aber ich möchte mich schon mal informieren. Gibt es eine türkische private KV für deutsche Rentner, die in die TR ausgewandert sind? Hab bei Baþak Sigorta nachgeschaut, jedoch nichts gefunden. Oder nehmen die keine "Alten"? Die deutsche GKV greift ja im Krankheitsfall nicht. Gibt es sonst eine Lösung? Die türkischen staatlichen Krankenhäuser sind nun nicht gerade empfehlenswert. Wie sind denn deutsche Senioren in der TR krankenversichert?

Danke schon mal,
liebe Grüße

melek
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Beitragvon oba » So 11. Okt 2009, 14:33

Hallo Melek,

wenn Ihr eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung in D bezieht, seid Ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die Beiträge werden von der Rente einbehalten, egal ob Ihr in D oder in TR wohnt.

Ihr solltet Euch aber vorab bei der KK erkundigen, da es in bestimmten Rentenfällen ausnahmen gibt.

Mit dem Auslandskrankenschein (je nach Aufenthaltsdauer TA11 oder TA 20) kann man dann bei der türkischen Versicherung (SGK früher SSK) den türkischen Berechtigungsschein erhalten.

Mit ihm ist die Behandlung in staatlichen Krankenhäusern oder gegen Zuzahlung in vielen privaten Krankenhäusern möglich.

Je nach Anspruch ist eine türkische Privatversicherung auch zusätzlich möglich, allerdings wird ein Zugang in höherem Alter (i.s.R. ab 65) teuer oder ist teils gar nicht mehr möglich. Vorerkrankungen werden hier meist nicht abgedeckt.

Derzeit dürfte Anadolu Sigorta vom Preis-/Leistungsverhältnis gesehen, mit die günstigste sein.

Am besten, einfach gesund bleiben.

hG

Reiner
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Beitragvon Keykubat » Mo 12. Okt 2009, 00:25

Am besten, einfach gesund bleiben.


Klar, aber wenn man krank wird, auch nicht schlimm.

Siehe hier ein Beispiel einer Bekannten die die Kosten vorab gezahlt hat:

Behandlungs- und Arzneimittelkosten in der Türkei

Vielen Dank für Ihre Rechnungen für die Behandlungs-kosten aus der Türkei.

Ob diese Kosten erstattet werden können, prüft jedoch die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü nach den dortigen Rechtsvorschriften. Als Rentnerin mit Wohnort in der Türkei erhalten Sie vom gesetzlichen Kranken-versicherungsträger am Wohnort alle Sachleistungen bei Krankheit, wie diese nach den türkischen Rechtsvor-schriften vorgesehen sind.
Sachleistungen in diesem Sinne sind zum Beispiel ärztliche Behandlungen, stationäre Krankenhaus-aufenthalte, Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln.
Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten können, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum, richtet sich nach dem Recht des Wohnstaates. Dies gilt auch für die Art und Weise, in der Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Für Ihre medizinische Versorgung in der Türkei hat die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü von uns die Anspruchsbescheinigung T/A 20 erhalten. Daraufhin wurde uns am 15.03.2007 bestätigt, dass Sie dort eingeschrieben sind. Bitte wenden Sie sich daher mit den Rechnungen direkt an die Antalya Sosyal Güvenlik il Müdürlügü.

Nun muß sie nur noch nach Antalya, dann gibt es das Geld zurück. Da bin ich auch gespannt, und wenn ich was neues höre gebe ich es weiter.

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Beitragvon Birgit » Mo 12. Okt 2009, 11:37

Was macht man denn als Privatversicherter? Hab da noch keine Lösung gefunden. Meine KV hat mir auf Anfrage freundlicherweise mitgeteilt, ich solle eine deutsche Abmeldebescheinigung schicken, dann bin ich raus (das tät denen so passen, sämtliche Altersrückstellungen und so futsch!)

Für's Ausland gibt's da so eine Allianz Worldcare, die muss ich mir nochmal näher ankucken.

Ansonsten wäre da noch die Möglichkeit mit dem deutschen Briefkasten. Aber ob das machbar ist, wenn man sich so gut wie garnich mehr in Deutschland aufhält?

Viele Grüße, Birgit
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Beitragvon oba » Mo 12. Okt 2009, 12:25

"Briefkasten" ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Meldegesetz aber machbar.

Die Allianz ist nicht grad billig. Erkundige Dich doch mal hier bei einem Versicherungsmakler.

@ Gunnar

Tja, es wäre von Vorteil, sich den Berechtigungsschein
vor Krankheitsbeginn zu besorgen, dann fällt Vorkasse flach.

Außerdem sollte man versuchen so lange als möglich, den TA11 zu bekommen, denn beim TA20 fällt die deutsche/europäische Versichertenkarte weg und man muss in D wegen jeder Behandlung zur KK rennen und sich einen Behandlungsschein holen.

hG

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PKV oder GKV?

Beitragvon Keykubat » Mo 12. Okt 2009, 12:49

@Birgit

Ansonsten wäre da noch die Möglichkeit mit dem deutschen Briefkasten. Aber ob das machbar ist, wenn man sich so gut wie garnich mehr in Deutschland aufhält?


Ich kenne einige die es auch nach Jahren noch so machen.
Es gibt ja so viele Möglichkeiten. Erstens; man wird garnicht krank. Zweitens; bei Kleinigkeiten helfen dir 100 Apotheken in Alanya.(in der Regel schon im Gegenwert der Praxisgebühr) Und drittens; die GKV.

Und wenn es mal ganz schlimm kommt; ins Flugzeug und nach "Hause".

Am besten ist es, weil es sich dauernd ändert, zum Zeitpunkt des Umzugs genaue Informationen einzuholen.

Und wenn man mal zwischendurch nach DE kommt hilft
zusätzlich bei der Wiedereinreise in die Türkei für die folgenden 62 Tage die Auslandskrankenversicherung über die Kredit Karte oder für wenig Geld.

Über den ADAC gibt es jetzt auch preiswert eine Rückflugversicherung.

Ich glaube in einigen ländlichen Regionen in Deutschland ist es komplizierter als in Alanya.

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Beitragvon kallemux » Mo 12. Okt 2009, 14:18

Hallo Birgit,

"so gut wie gar nicht mehr in Deutschland" bedeutet, daß Du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast? Dann könntest Du doch eine private Auslandskrankenversicherung nutzen. Beim schnellen Googlen bin ich z.B. auf diese Seite gestoßen (hoffentlich ist die Verlinkung erlaubt). http://www.auslandskrankenschutz.com/auslandskrankenversicherung-ein-jahr.html

Bei Einabe z.B. 01.01. - 31.12. kommt ein Jahresbeitrag ab ca. 383 EUR heraus.
1.Forentreffen 17.05.2009 Green Beach...ich war dabei :-)
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Beitragvon Birgit » Mo 12. Okt 2009, 14:35

@Kallemux: Super, der Link, hab mir den gleich abgespeichert.

Danke und viele Grüße, Birgit
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Beitragvon alfred » Mo 12. Okt 2009, 15:22

Hallo Birgit,
ich bin seit Jahren bei der HUK, PKV,wenn ich mich länger als 3 Monate im Ausland aufhalte muss ich das anmelden und für die Zeit dann einen Aufschlag von 10% auf den Monatsbeitrag zahlen dafür bin ich im Ausland genauso Versichert wie in Deutschland

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Beitragvon oba » Mo 12. Okt 2009, 21:23

man sollte mal unbedingt die Versicherungsbedingungen durchlesen, da stehen dann nämlich Klauseln wie

Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat;


das heißt, Urlaub ja, eine eigene Wohnung/Haus in TR = keine Versicherung!

Auch die Bedingungen der HUK bieten da einige Stolpersteine.

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