wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon fibrima » Sa 18. Jan 2014, 23:35

Liebe Astra
das MA, MB, MC, MD-Kennzeichen sagt lediglich aus, daß dieses Auto auf einen Residenten zugelassen ist (M steht für Misafir= Gast) und daß nur der Inhaber dieser Zulassung und Verwandte ersten Grades mit diesem Auto fahren dürfen.
Ein z.B. in Deutschland zugelassenes Auto darf nur 6 Monate in der Türkei verbleiben und muß dann raus. Für Rentner gibt es wohl auch noch eine Sonderregelung.
Es ist internationales Recht, daß Führerscheine von Ausländern mit Wohnsitz im Gastland nach einem halben Jahr umgeschrieben werden müssen. Es ist ratsam, dieses zu tun, denn im Falle eines Verkehrsunfalls könnten Schwierigkeiten entstehen; z.B. könnte die gegnerische Versicherung auf Fahren ohne Führerschein plädieren.

Natürlich darfst Du mit einem Mietwagen unbegrenzt fahren, mit M-Kennzeichen auch. Ob eine Übersetzung des Führerscheins ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln. Es gab sicherlich mal so eine Bestimmung, m.W. wurde sie inzwischen gecancelt.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon astra » So 19. Jan 2014, 15:45

Ok, vielen Dank für die Infos.

Die Info die ich gepostet habe ist die offizielle Information des deutschen Konsulats.
Die behaupten eben das es genau andersherum ist, kein türk. Führerschein notwendig und das die Info das doch einer benötigt wird auf Unwissen basiert.
Deren türk. Anwältin nennt auch die entsprechenden Paragraphen.

Die Frage ist wer nun Recht hat ?
Beim deutschen Konsulat sollte man doch davon ausgehen das die Informationen stimmen, oder ?
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon fibrima » So 19. Jan 2014, 23:58

Astra, wenn Du nun einfach mal das Konsulat anmailst? Es sind hier schon so viele Bestimmungen gecancelt worden.
Kein Polizist hat ein Problem mit einem deutschen FS, das Problem gibt es nur bei einem Unfall. Und eine Übersetzung ist kein umgeschriebener FS

Mein Nachbar hatte einen Unfall, nicht verschuldet.Er hat keinen türkischen FS. Er wohnt nicht immer hier und nimmt sich für diese Zeit einen Mietwagen . Die gegnerische Versicherung wollte als erstes eine Kopie von seinem Pass mit dem letzten Einreisestempel. Er hatte Glück, er war erst ca. 4 Wochen da. Glaube mir, er hätte alt ausgesehen, wenn er über 1/2 Jahr da gewesen und nur einen deutschen FS gehabt hätte.

Nun, das kann jeder halten, wie er will. Ich habe einen deutschen und türkischen FS.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Thomas 43 » Do 20. Nov 2014, 15:19

Hier wird ja viel geschrieben darueber.
Fakt ist eines ,eine beglaubigte Übersetzung vom Notar muss reichen.
Wenn ihr einen deutschen und türkischen Führerschein habt ,und ihr wieder nach Deutschland fährt,
dann nehmen sie Euch bei einer Verkehrskontrolle den türkischen Führerschein weg.
Da nach deutschen Recht ihr nur im Besitz eines Führers Scheines seien dürft.Diese
Infos sind von heute 20.11.2014 ,13,28 Uhr direkt von der Führerscheinstelle ,ich habe zweimal mit ihr tel.
Diese gab mir diese Informationen nach rueckSprache mit ihrem vorgesetzten ,
Oder ihR habt nur noch den türkischen,den muesst ihr nach 6 Monaten wieder in einen deutschen umschreiben lassen.
Wenn zum b.s. wegen Krankheit ein laenger Aufenthalt noetig wird, da der sonst wieder nicht gueltig ist.
Thomas
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Millinger » Do 20. Nov 2014, 17:48

Also ich bin hier beschimpft worden, weil ich behauptet habe, ein deutscher Führerschein würde reichen. Eigentlich sollte ich es wissen, weil ich bin Polizeibeamter. Wer einen türkischen Führerschein macht beantragt hat, etc. muss in keinem Fall den deutschen in der Türkei abgeben. Die türkischen Behörden sind nicht berechtigt ein deutsches Dokument einzuziehen oder zu entwerten.
Oder um es einfacher auszudrücken, ein Hund kann auch Läuse und Flöhe haben.
carpe diem
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon trudi » Do 20. Nov 2014, 18:44

Ich kann Millinger nur zustimmen.
Keiner unserer Bekannten und auch wir nicht, haben den deutschen Führerschein abgeben müssen.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Thomas 43 » Fr 21. Nov 2014, 17:33

Hallo
Ich wollte ja auch keinem Angst machen,es waren die aussagen von der Fuehrerschein stelle in D. ,das die deutschen Behörden ihn einziehen.
Bin am Montag von Manavgat nach Alanya gefahren und kam in eine Kontrolle ,(ich bin schon über die 6 Monate weg und bin gefahren)
Der Travic chandarma hat mich euserst ernsthaft verwarnt und mir erklärt das es 500 € Strafe kostet und ich schnellstens zum Notar muss.
Das haben wir jetzt und muss erstmal reichen.
Soll sich jeder selbst ein Bild machen.
Thomas
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Sa 22. Nov 2014, 00:32

Hallo Thomas,
man muß ja niemanden in D auf die Nase binden,daß man einen türk.Führerschein hat.
Jetzt zum Fahren hier.
Der deutsche Führerschein giltet hier 6 Mon.Soll man den durch eine Übersetzung verlängern können?
In D darf ein Nicht-EU-Bürger auch nur 6 Mon,fahren.Darüber hinaus wird ihm wohl keine Übersetzung weiterhelfen.
Gruß
Schlapser
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Thomas 43 » Sa 22. Nov 2014, 08:58

Hallo schlapser
Wenn ich die Aussage der dame vom Konsulat (Seite 6) und die Ermahnung vom Montag zusammen rechne,
Dann musste das vom Notar reichen.
Wenn mir das alles zu bunt wird fahre ich mal nach Zypern oder packe mir mal kurz in Deutschland die Tasche voll.
Thomas
Wäre vielleicht gut wenn man den Text (Seite 6) im original hatte,koennte man ihm dann bei einer Kontrolle
Unter die Nase halten.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Isabellaal » So 23. Nov 2014, 13:19

das stimmt, in Sachen Vollmachten geht da wenig..
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