Liebe Astra
das MA, MB, MC, MD-Kennzeichen sagt lediglich aus, daß dieses Auto auf einen Residenten zugelassen ist (M steht für Misafir= Gast) und daß nur der Inhaber dieser Zulassung und Verwandte ersten Grades mit diesem Auto fahren dürfen.
Ein z.B. in Deutschland zugelassenes Auto darf nur 6 Monate in der Türkei verbleiben und muß dann raus. Für Rentner gibt es wohl auch noch eine Sonderregelung.
Es ist internationales Recht, daß Führerscheine von Ausländern mit Wohnsitz im Gastland nach einem halben Jahr umgeschrieben werden müssen. Es ist ratsam, dieses zu tun, denn im Falle eines Verkehrsunfalls könnten Schwierigkeiten entstehen; z.B. könnte die gegnerische Versicherung auf Fahren ohne Führerschein plädieren.
Natürlich darfst Du mit einem Mietwagen unbegrenzt fahren, mit M-Kennzeichen auch. Ob eine Übersetzung des Führerscheins ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln. Es gab sicherlich mal so eine Bestimmung, m.W. wurde sie inzwischen gecancelt.