Hallo Forum,
wir haben am 13.03.2013 in der Türkei ein 5 Jahres-Ikamet ausgestellt bekommen. Nach meinem Verständnis ist nach dem neuen „Ausländer- und Asylgesetz“ im Rahmen eines Kurzzeit-Ikamets nicht mehr erlaubt sich länger als 120 Tage/Jahr außerhalb der Türkei aufzuhalten. Wir waren jedoch in 2014 länger als 120 Tage nicht in der Türkei.
Insgesamt 155 Tage, setzt sich wie folgt zusammen:
1.1. bis 10.3. (69 Tage)
13.6 bis 7.9. (86 Tage)
Für uns stellen sich jetzt die folgenden Fragen:
1. Fällt unser Ikamet aus 2013 unter die 120 Tage Abwesenheits-Regelung für 1 Jahres-Ikamets?
2. Wenn ja, sind die ersten 69 Tage (1.1.–10.3.2014) überhaupt relevant, da das Gesetz ja erst am 11.4.2014 in Kraft getreten ist?
3. Wird die 120 Tage Regelung bei der Ein- und Ausreise überprüft?
Hat schon jemand Erfahrungen wie der Zoll die 120 Tage Regelung bei älteren Ikamets behandelt?
Vielen Dank im Voraus

Auf diese Frage wird dir hier wohl niemand eine konkrete und stichfeste Antwort geben können. Da musst du dich wohl an das zuständige Konsulat in D wenden.