Hallo Forum,
wir haben am 13.03.2013 in der Türkei ein 5 Jahres-Ikamet ausgestellt bekommen. Nach meinem Verständnis ist nach dem neuen „Ausländer- und Asylgesetz“ im Rahmen eines Kurzzeit-Ikamets nicht mehr erlaubt sich länger als 120 Tage/Jahr außerhalb der Türkei aufzuhalten. Wir waren jedoch in 2014 länger als 120 Tage nicht in der Türkei.
Insgesamt 155 Tage, setzt sich wie folgt zusammen:
1.1. bis 10.3. (69 Tage)
13.6 bis 7.9. (86 Tage)
Für uns stellen sich jetzt die folgenden Fragen:
1. Fällt unser Ikamet aus 2013 unter die 120 Tage Abwesenheits-Regelung für 1 Jahres-Ikamets?
2. Wenn ja, sind die ersten 69 Tage (1.1.–10.3.2014) überhaupt relevant, da das Gesetz ja erst am 11.4.2014 in Kraft getreten ist?
3. Wird die 120 Tage Regelung bei der Ein- und Ausreise überprüft?
Hat schon jemand Erfahrungen wie der Zoll die 120 Tage Regelung bei älteren Ikamets behandelt?
Vielen Dank im Voraus