Motorroller-Führerschein

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon Tosihera » Do 18. Nov 2010, 12:28

Original von Keykubat


....und wenn die fragen ob du noch einen schulischen Nachweis hast, das du lesen kannst, dann ist das kein Scherz.... :smilie[136]

FG Gunnar


Hallo Gunnar, diesen Satz verstehe ich nicht.....?(
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Beitragvon Narges » Do 18. Nov 2010, 13:07

gibt doch noch viele Analphabeten
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Beitragvon Tosihera » Do 18. Nov 2010, 13:17

Upps, bin ich naiv :smilie[134] . Darauf wäre ich nun wirklich nicht gekommen.

:smilie[167] :smilie[167] :smilie[167] :smilie[167] :smilie[167]
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Beitragvon Keykubat » Do 18. Nov 2010, 13:30

Hallo Tosihera,

alles was unter 750 ccm ist, also ein Kleinstkraftrad, interessiert mich nicht wirklich. Aber ein Resident hat mich mal gefragt ob ich mal eine lustige Geschichte hören möchte? Und weil ich gerne lustige Geschichten höre sagte ich nur "erzähl mal". Und dann fing er an zu erzählen, das er schon lange in der Türkei einen Roller hatte, sich aber nun in den genannten schicken Laden an der 35 m Strasse einen "Wahnsinnsroller" gekauft hat. Das Problem war das er diesen Roller "offiziell" mit seinem vorhandenen Führerschein nicht fahren durfte. Vielleicht musste er ihn auch nur umschreiben. Aber dazu brauchte er, kein Scherz, einen Nachweis das er zur Schule gegangen ist....:smilie[164] .....ich weiß nun garnicht wie das ausgegangen ist. Ich habe eben versucht ihn telefonisch zu erreichen....klappte nicht. Aber weil es mich nun auch wieder selbst interessiert, bleibe ich mal dran..

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Beitragvon oba » Do 18. Nov 2010, 15:14

natürlich gibt es diese Bestimmung, es soll ja sicher gestellt werden, dass Führerscheinanwärter zumindest die Verkehrsschilder lesen können.

Selbst in D gibts 10 Millionen funktionale Analphabeten.

Eine der Fahrschulen ist in Alanya gegenüber dem Atatürk Denkmal (Ak Bank), dort erhält man auch die für eine Umschreibung erforderlichen Unterlagen.

Auch eine medizinischer Untersuchung ist Voraussetzung, bei der auch die Blutgruppe ermittelt wird, die dann im FS eingetragen wird.

hG

Reiner
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Motorroller-Führerschein

Beitragvon fibrima » Do 18. Nov 2010, 21:15

Auch ich wollte meinen deutschen Führerschein in einen türkischen umschreiben lassen. Ich habe meinen Lappen 1969 KL. 3 und 4) gemacht und darf somit Zweiräder bis 125 ccm fahren.

ALso los zu einer türkischen Fahrschule, die wollten für die Umschreiben 1200,00 ¬, Anzahlung sollte 500 ¬ sein. Das erschien mir dann aber doch sehr heftig und ich habe mich an kompetenter Stelle erkundigt, was das denn so kosten darf. Der nette Herr, ein Türke, ist fast aus den Schuhen gefallen, als er das gehört hat. Der Preis wäre seiner Meinung nach 500 bis 600 TL
Ich also zurück, und siehe da, tausendmal Entschuldigung, war natürlich nur ein Versehen, die Sekretärin ist ja auch zu blöd.:smilie[167] :smilie[167] :smilie[167]
Natürlich habe ich meine Anzahlung nicht zurückerhalten. Also cielleicht besser, sich bei mehreren Fahrschulen erkundigen

LG Reni
Zuletzt geändert von fibrima am Do 18. Nov 2010, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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Beitragvon oba » Do 18. Nov 2010, 22:09

man sollte - mit deutschsprachiger Hilfe - mit 250 bis 500 TL rechnen.

Da sollten die Behördengänge etc. enthalten sein.

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Beitragvon celikaile » Sa 20. Nov 2010, 20:20

Beim Konsulsprechtag wurde gesagt das eine übersetzung des Deutschen Führerscheins reicht...
Und als ich einen Trafik Polis fragte der bei uns Kunde ist sagte er mir das ich keinen Türkischen Führerschein brauche???!!!
Na ja ich werde meinen erst mal nicht umschreiben..
Wer weis was Morgen ist.;)
LG Carmen

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
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Beitragvon oba » So 21. Nov 2010, 01:50

Wer weis was Morgen ist


Hallo Carmen,

da würde sich nur was ändern, wenn die TR ab morgen in der EU wäre.

Die Auskunft des Konsulats ist falsch.

Der dem Konsul vorliegende (in deutscher Sprache) Bericht einer deutsch sprechenden türkischen Rechtsanwältin, enthält den Passus mit der notariell beglaubigten Kopie schon seit Jahren.

Mann hat sich leider immer noch nicht die Mühe gemacht, die Richtigkeit zu prüfen, sondern lieber drunter gesetzt, dass man keine Verantweortung für evtl. falsche Auskünfte übernehme.

Das türkische Verkehrsrecht, wie auch das der meisten anderen Länder, enthält den Passus, dass der nationale Führerschein eines Ausländers, nach 180 Tagen Aufenthalt, seine Gültigkeit verliert. Im Heimatland ist er weiterhin gültig.

Dass Verkehrspolizisten (und nicht nur sie) die Regelung nicht kennen ist nicht ungewöhnlich.

Mir sind schon 2 Fälle bekannt geworden, bei denen Ausländer, die nicht umgeschrieben haben, nach einem Unfall, wegen Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis verurterilt wurden.

hG

Reiner
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Beitragvon Narges » So 21. Nov 2010, 08:46

Das was Oba schreibt, ist total korrekt. Letztendlich ist das massgebend, was die Gesetzesgebung bestimmt. Leider sind viele unwissend und geben falsche Auskünfte. Wenn es zum Unfall kommt, ist das Geschrei dann gross.
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