Wer weis was Morgen ist
Hallo Carmen,
da würde sich nur was ändern, wenn die TR ab morgen in der EU wäre.
Die Auskunft des Konsulats ist falsch.
Der dem Konsul vorliegende (in deutscher Sprache) Bericht einer deutsch sprechenden türkischen Rechtsanwältin, enthält den Passus mit der notariell beglaubigten Kopie schon seit Jahren.
Mann hat sich leider immer noch nicht die Mühe gemacht, die Richtigkeit zu prüfen, sondern lieber drunter gesetzt, dass man keine Verantweortung für evtl. falsche Auskünfte übernehme.
Das türkische Verkehrsrecht, wie auch das der meisten anderen Länder, enthält den Passus, dass der nationale Führerschein eines Ausländers, nach 180 Tagen Aufenthalt, seine Gültigkeit verliert. Im Heimatland ist er weiterhin gültig.
Dass Verkehrspolizisten (und nicht nur sie) die Regelung nicht kennen ist nicht ungewöhnlich.
Mir sind schon 2 Fälle bekannt geworden, bei denen Ausländer, die nicht umgeschrieben haben, nach einem Unfall, wegen Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis verurterilt wurden.
hG
Reiner