von Yilmaz » Di 24. Jan 2017, 02:04
Aus dem I-Net:
Die geplante Verfassungsreform für ein Präsidialsystem in der Türkei =
Istanbul (dpa) - Staatschef Recep Tayyip Erdogan will ein
Präsidialsystem in der Türkei einführen. Nachdem das Parlament die
Vorschläge für die Verfassungsreform beschlossen hat, soll das Volk
im Frühjahr abstimmen. Die wichtigsten der geplanten Änderungen:
- Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef.
Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig
einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten,
sondern von einer vom Präsidenten zu bestimmenden Zahl an
Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und
Absetzung seiner Stellvertreter und der Minister zuständig.
- Der Präsident kann Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die mit
Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten. Eine nachträgliche
Zustimmung durch das Parlament (wie im derzeit geltenden
Ausnahmezustand) ist nicht vorgesehen. Die Dekrete werden unwirksam,
falls das Parlament zum Thema des jeweiligen Erlasses ein Gesetz
verabschiedet. Per Dekret kann der Präsident auch Ministerien
errichten, abschaffen oder umorganisieren.
- Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer
von fünf Jahren vom Volk gewählt, und zwar erstmals am 3. November
2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der
jeweilige Präsident über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Die
Amtsperioden des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Zahl
der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen
gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.
- Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident
auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig.
In beiden Fällen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident
zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt - unabhängig davon, welche der
beiden Seiten die Neuwahl veranlasst hat.
- Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die
Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür eingebaut: Sollte das
Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen
beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren.
- Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem
neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner
ersten Amtsperiode. Mit der Hintertür (und bei entsprechenden
Wahlerfolgen) könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben.
- Der Präsident bekommt auch mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der
Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13
Mitglieder bestimmen, das Parlament drei weitere. Feste Mitglieder
bleiben außerdem der Justizminister und sein Staatssekretär. Bislang
bestimmen Richter und Staatsanwälte selbst die Mehrheit der derzeit
noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die
Ernennung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.
Gruß
Yilmaz
Frieden im Lande > Frieden in der Welt (von Atatürk)