Wenn man davon ausgeht das Russen und Deutsche gleich behandelt werden.....und seit neuestem ist es ja wohl so.
_____________________________________________________________________________________________
Deutsche Staatsangehörige, die in die Türkei einreisen, dürfen sich dort bis zu 3 Monaten ohne Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Wird diese Aufenthaltsdauer überschritten, sind bei der Ausreise Geldstrafen zu bezahlen.
Bei der Einreise mit einem Fahrzeug muß ein deutscher Reisepaß mitgeführt werden, in den das Fahrzeug eingetragen wird. Sollte ein längerer Aufenthalt des Fahrzeug-Besitzers vorgesehen sein, so sollte spätestens 15 Tage vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Das bei der Einreise in den Reisepaß eingetragene Fahrzeug muß bei der Ausreise entweder direkt ausgeführt werden oder es muß, falls z. B. eine kurzfristige Rückkehr nach Deutschland oder ein touristischer Besuch per Flugzeug in einem anderen Land vorgesehen ist, der das Fahrzeug betreffende Zollvermerk vom türkischen Zoll aus dem Paß ausgetragen und das Fahrzeug beim Zoll eingestellt werden.
Das Fahrzeug kann in solchen Fällen insgesamt bis zu 6 Monate in der Türkei verbleiben; dies muß jedoch bereits bei der Ersteinreise beantragt werden. Danach muß es aber auf jeden Fall ausgeführt werden. Wenn zwischen der letzten Ausreise mit dem Fahrzeug und der Wiedereinreise noch keine 180 Tage vergangen sind, wird die vorige Aufenthaltsdauer auf die 6 Monate angerechnet!Eine Ausreise aus der Türkei ohne das Fahrzeug mit einem Paß, in den das Fahrzeug eingetragen ist, kann nicht erfolgen.
Quelle:
http://www.akyaka.org/odd/autotourismus ... uerkei.htm__________________________________________________________________________________
Die Quelle ist zwar nicht mehr ganz frisch - meines Wissens hat sich, für Deutsche, aber nichts verändert
Keykubat