von Martina » Di 26. Apr 2016, 23:10
@Thomas, es gibt seit dem 01.01.2016 eine NEUE REGELUNG. Es ist tatsächlich Pflicht. War es übrigens schon vorher, wenn man in der Türkei ein EIGENES AUTO (auf sich selbst angemeldet, also mit M-Nummer) gefahren ist... das widerspricht auch nicht dem Text des Konsulats, denn da ist die Rede von "ein Auto MIETEN"....
Das mit den 6 Monaten kann ins Auge gehen, denn das gilt nur, wenn man sich nicht "niederlässt" - sprich in dem Moment, wo man ein Ikamet hat, ist man ja gemeldet, ergo niedergelassen.... die Polizei weiss das oft nicht, da hatte ich schon mindestens 5 Versionen, die interessanteste war, dass Doppelstaatler (Deutsch-türkisch) den Schein nicht umschreiben müssten, wenn sie auch in Deutschland noch autofahren (stimmt übrigens nicht)
Das Problem ist die Versicherung. Im SCHADENSFALL zählt bekanntlich jeder Ablehnungsgrund, und dann ist das Fahren ohne Führerschein.