von Senemuth » Fr 27. Feb 2015, 11:42
Wie gesagt wenn´s einfach geht, dann Türk. Kennzeichen......
Aber so viel ich in der Zwischenzeit weiß reicht eine Notariel beglaubigte Überlassungsbestätigung. D.H der Fahrzeughalter ist damit einverstanden dass ein Anderer das Fahrzeug in die Türkei einführt.
Das war ja eben das Problem das ich bei der Einreis hatte, das das Auto auf die Firma meines Mannes zugelassen ist. D.h mein Mann, als Geschäftsführer hätte mir eigendlich ein, von einem Notar bestätigtes und in türkisch übersetztes, Dokument mitgeben müssen. Wäre mit einem Österreichischen Notar und Übersetzungsbüro sowieso teuer geworden.
Lt. Auskunft des Zolles in Erdine ( also beim Grenzübertritt Istanbul ) hätte, selbst wenn er mit dem Auto gefahren wäre , er sich selbst ( als Firmenbesitzer ) die Bestätigung geben müssen das er ( als Privatperson ) das Auto fahren darf, natürlich Notariell beglaubigt. ........... Anscheinend hatte ich wirklich Glück mit " meinen " Grenzbeamten.
Nun sind wir aber schon in der Türkei und Notare sind hier im Vergleich billig. Also rein von diesen Informationen aus gehend, müßte es eigendlich möglich sein, eine Lenkerberechtigung ,auf uns Beide ( da Firmenauto ),auf Türkisch auszustelle, diese Notariell und sicherheitshalber von unserer Österreichischen Versicherung beglaubigen lassen und dann alle 6 Monate zu wechseln.
Ich muß dazu sagen. Wir müssen immer wieder nach Österreich und brauchen auch dort ein Auto ( Wechselkennzeichen ) also müssen wir so oder so die Österr. Versicherung zahlen.
So gesehen haben wir eigendlich keinen Vorteil wenn wir zusätzlich eine Tütk. Versicherung abschließen müssen.
Falls wir beide nach Österreich müssen, ist es anscheinend kein Problem, das Auto hier beim Zoll abzustellen und ohne Auto auszureisen.
Wäre einen Versuch wert.