Ich habe heute morgen im Newsletter von Al-Active das folgende gelesen:
"Seit diesem Monat wurden eine wichtige Erleichterungen bei der Tapuübertragung eingeführt.
Unter bestimmten Umständen können nicht-türkischer Staatsbürger (im Weiteren - Ausländer) nun Immobilien - wie türkische Staatsbürger- von einem Tag auf den anderen erwerben und müssen nicht mehr den langwierigen Weg über die Militärverwaltung in Izmir gehen.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
In der Parzelle in der ein Ausländer eine Wohnung oder ein Haus mit Grundstücksanteil erwerben möchte, muß seit 2011 bereits eine Wohnung oder ein Haus an einen Ausländer übertragen worden sein.
Ein kurzes Beispiel: Ausländer A kauft in 2011, 2012 oder 2013 eine Wohnung oder Villa in der Anlage Y und hat seinen Grundbucheintrag bereits erhalten. Ausländer B möchte nun in der gleichen Anlage eine Wohnung oder eine Villa kaufen. Nun kann er den Erwerb von Ausländer A als Referenz nehmen und die Wohnung/Villa innerhalb von wenigen Tagen auf seinen Namen eingetragen bekommen.
Wenn es um den Erwerb kompletter Grundstücke geht, ist immer noch der Weg über Izmir nötig, es sei denn es wurde auch bereits nach 2011 an einen Ausländer verkauft."
Klingt gut !!! Schönen Rest-Sonntag.