Unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschlossen
Mit Datum vom 05.04. wurden umfangreiche Neuerungen in der Ausländergesetzgebung verabschiedet. Das Gesetz enthält umfangreiche Regelungen in Einklang mit der Europäischen Union und internationalen Gesetzgebung.
Ausländer, die mindestens 8 Jahre ihren Wohnsitz in der Türkei haben und sich mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufhalten, haben das Recht, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht zu beantragen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird künftig gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Erstmals Asylrecht in der Türkei
Flüchtlinge, die Asyl in der Türkei erhielten, hatten bisher einen unklaren Aufenthaltsstatus, da es keine Asylgesetzgebung gab. Auch dies hat das türkische Parlament nun geändert. So erhalten Opfer von Menschenhandel künftig automatisch eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen. Flüchtlinge, bei denen die Gefahr besteht, dass sie in ihrem Heimatland in Gefahr sind, werden nicht mehr abgeschoben. Anerkannte, staatenlose Flüchtlinge erhalten eine Identifikationskarte, die ihnen einen Aufenthalt gewährleistet. Gegen eine evtl. Abschiebung kann ab sofort vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erhoben werden.
Genauere Infos erhalten Sie im Türkis Magazin vom 15.04.2013 (und nein, das ist keine Verzögerungstaktik, ich habe etwa 24 Word-Seiten des Gesetzes zu übersetzen.... und da sind noch einige Bomben drin, versprochen - deswegen geht das auch zuerst zum Anwalt.)