@ silvie,
bis 180 Tage
Auf Antrag kann die Ausländerpolizei ( Yabancilar Subesi ) eine Verlängerung dieses Aufenthaltes auf insgesamt maximal sechs Monate gestatten. Es kann nur einmal vor Ort und nur mit dem Reisepass verlängert werden. Die eintägige Aus- und Wiedereinreise ermöglicht derzeit noch, dass die visumfreie Aufenthaltszeit wieder neu beginnt. Die Ein- und Ausreisestempel dürfen nicht mehr das gleiche Datum tragen. Eine immer noch beliebte Möglichkeit ist der 2-Tages-Ausflug nach Nordzypern. Eine Änderung ist mit dem geplanten Ausländergesetz vorgesehen.
Anmerkung: es ist geplant, dass EU-Staatsbürger bei einem ständigen Aufenthalt von über 5 Jahren (Was genau "ständig" bedeutet, ist noch nicht klar) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht mit uneingeschränkter Arbeitserlaubnis beantragen können. Zeiten, in denen man sich mit 3-monatigen TOURISTENVISA im Land aufgehalten hat, ZÄHLEN NICHT ALS STÄNDIGER AUFENTHALT!!! Massgeblich ist nur das Ikamet, die Aufenthaltserlaubnis.
über 6 Monate
Wer länger als sechs Monate in der Türkei bleiben möchte, muß vor seiner Einreise in die Türkei bei einer türkischen Auslandsvertretung
(Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat ) in Deutschland ein Visum einholen. Die Umwandlung eines visumfreien Kurzaufenthaltes in einen Daueraufenthalt in der Türkei ist nicht mehr möglich.
Übernomen aus Martina´s Website:
http://www.alanya-tuerkei.de
Ivo
PS.Ich weiß nicht ,ob dies alles noch gilt