von sil.web » Fr 12. Mär 2010, 21:46
"Oder
Deutsche Staatsbürger können sich ohne Visum ununterbrochen bis zu drei Monaten in der Republik Türkei aufhalten. Ein gültiger Personalausweis bzw. ein gültiger Reisepass ist in diesem Rahmen für die Einreise in die Türkei ausreichend. Ist der Aufenthalt in der Republik Türkei für länger als drei Monate geplant, so ist vor der Einreise bei einer Auslandsvertretung der Republik Türkei (Generalkonsulat) ein Visum einzuholen.
Nach Ihrer Einreise in die Türkei wenden Sie sich zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in der Republik Türkei am Ort Ihrer Wohnung bitte an die örtlichen Polizeibehörden. Sie bekommen von dieser Stelle auch die Aufenthaltserlaubnis."
wie denkt ihr ist o.a. antwort des tgk zu interpretieren:
"muss" ich nun ein visum vorher beantragen oder "kann" ich nach einreise die erlaubnis einholen?
ist etwas verwirrend, oder?
danke schon mal im voraus - silvie
ich bin nicht wie die anderen. ich bin schlimmer