Ikamet verlängern

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Oba1 » Di 31. Mai 2011, 14:22

was mich betrifft, bin ich des Lesens mächstig, das nehme ich auch von Martina an.

Was das Gefasel von sich nach Aufwand zu bemessenden Gebühren soll, entzieht sich meiner Kenntnis, da braucht man nur mal die deutschen Gebührenordnungen oder das klassische Beispiel, die Abgabenordnung zu lesen.

Im Fall des Ikamets soll eben nicht einfach eine Gebühr für die Ausfertigung des "blauen Heftchens" erhoben werden, sondern dem Antragsteller gleichsam eine Art Steuer für seinen Aufenthalt und die Nutzung der Infrastruktur auferlegt werden.

Da den m,eisten direkt im Ikamet eine Arbeitsaufnahme und somit Gelderwerb verboten sind, fallen auch keine direkten Steuern vom Einkommen (Steuern vom Zinsgewinn mal ausgenommen) an.

Das man bislang Unterschiede machte und Bürger von Ländern, die Türken ebenfalls vor Großer Gebührenlast frei hielten, ist aus meiner Sicht normal.

Das wieder einmal die Bürger die Last verfehlter deutscher Politik aufgebuckelt bekommen, halte ich für weniger gut., zumal die Ursache hier wieder mal reiner Populismus ist.

Manchmal wärs schon sinnvoller, übers Wetter zu reden/schreiben anstatt falsch verstandene "Gleichmacherei" zu propagieren.

Ein wenig Sachkenntnis zum Thema ist schon hilfreich.

hG

Reiner
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Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Millinger » Di 31. Mai 2011, 14:48

Gefasel ?? sehr sachliches Argument !! Zeugt von einem gewissen Niveau!!

und weiterhin bist du allen Ernstes der Meinung ein Ikamet für einen Deutschen soll
billiger sein als für einen Briten? Belgier oder wen auch immer ? Oder der Belgier oder
Brite nutzen die Infrastruktur stärker? Klasse !!!
Es gab auch keine Gebührenschonung für Menschen türkischer Herkunft die jetzt abgeschafft
wurde. Der einzige Grund könnte wahrlich sein, Druck auf Deutschland zu machen, nach dem
Motto wir behandeln Euch jetzt auch nicht mehr bevorzugt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.
Aber was ist schlimm daran?
Und deutsches Visarecht mit dem türkischen zu vergleichen ist Äppel mit Birnen verwechseln.

Aber wie ich schon sagte: Niederrhein 13:45 Uhr, 14 Grad bei Nieselregen.
carpe diem
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Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Oba1 » Mi 1. Jun 2011, 01:05

Aber was ist schlimm daran?


die Verdoppelung der Gebühren,für Deutsche bei gleichzeitiger Senkung für andere um mehrere 100 %.

Das mag man nun "Angleichung" nennen, wenn man denn Gleichmachung als erstrebenswert hält. Es gab mal Zeiten, da hatte man "Gleichschaltung" zum Ziel, hat sich aber Gott sei Dank nicht dauerhaft durchgesetzt.

Wenn von Gebührengleichheit geredet wird, sollte man sich mal zu Gemüte führen, welche Kosten für Aufenthalt für Türken in CH, NL etc. anfallen und sie mit denen in D vergleichen auch die türkeifreundliche Politik früherer Regierungen wurde von türkischer Seite bislang mit "deutschfreundlichem Verhalten" belohnt. Warum auch nicht, das hat nix damit zu tun, dass Deutsche bessere Menschen sind, sondern damit, dass Politik und zwischenstaatliche Beziehungen ein ständiges Geben und Nehmen sind.

Wenn nun dieses Gleichgewicht einseitig gestört wird, führt das zu Reaktionen der anderen Seite oder zu Warteschleifen.

Unter Umständen sollte ich künftig Beiträge in Form von Dienstanweisungen verfassen, könnte sein, dass sie dann eher verstanden werden.

Gefasel ?? sehr sachliches Argument !! Zeugt von einem gewissen Niveau!!


Gefasel
Bedeutung:
Gerede
Phrase, Flüsterpropaganda, Sermon, Geschwätz, Schnack, Blabla, Rederei, Redefluss, Ondit, , Geschwafel, Unsinn, Nachricht, Gemunkel, Gerüchtkamelin, Phrase, Gewäsch, Tratsch....

um nur die gängisten anzuführen, so nennt man eben etwas, das dahin geschrieben, gesagt wird, von dem man eigentlich keine Ahnung hat das man aber von sich gibt, damit was gesagt/geschrieben wurde.

Den letzten Satz fand ich wieder gut.

hG

Reiner
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Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Yilmaz » Mi 1. Jun 2011, 05:57

Wen es interessiert, hier die deutschen Gebühren:

§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
An Gebühren sind zu erheben
1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (§ 19 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes) 200 Euro,
2. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) 150 Euro,
3. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen 85 Euro.

§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis
An Gebühren sind zu erheben
1. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 50 Euro,
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 60 Euro,
2. für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 15 Euro,
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 30 Euro,
3. für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung 40 Euro.


§ 46 Gebühren für das Visum (welches wir Deutsche in der Türkei nicht brauchen!!!)
An Gebühren sind zu erheben
1. a)für die Erteilung eines Flughafentransitvisums oder eines Schengen-Visums (Kategorien "A", "B" und "C"), auch für mehrmalige Einreisen sowie bei räumlich beschränkter Gültigkeit und im Fall der Ausstellung an der Grenze 60 Euro,
Frieden im Lande > Frieden in der Welt (von Atatürk)
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Re: Ikamet verlängern

Beitragvon Senemuth » Do 14. Sep 2017, 13:47

An alle die aktuell ihr Ikamer verlängern wollen. Aktuell gibt es mit der engl. sprachigen Seiten Probleme. Da ich lt. Facebook mit diesem Problem nicht alleine war. Auf türkisch und mit türk. Tastatur ( das i und ı Problem ) gelang uns der Antrag dann. Vor allen Dıngen wırd man auf türkisch auf das was speziell nicht stimmt, hingewiesen. Auf der engl Seite heißt es nur entweder Technisches Problem oder die Angaben weichen vom letzten Antrag ab........man braucht einen Termin. Bei mir wäre das der Name meiner Mutter gewesen...... Ingrid.......gleich 2 I`s die nicht identisch waren mit meinem ganz ersten Antrag.
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