@biggi: danke
In Kürze hier, ausführlich in der nächsten Türkis:
* in D normale "Standard-Krankenkassenversorgung"
* hier entweder mit dem auf die SSK umgeschriebenen Krankenschein wie bisher gegen Vorkasse und Selbstbehalt z.B. im Can oder Baskent
* im HAYAT erfolgt die Abrechnung mittels Krankenkassen-Kärtchen, wie in D. - Keine Vorkasse
* Als "vorübergehend" wird das so definiert, dass noch ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden sein muss. Wie lange man sich in der Türkei aufhält, spielt keine Rolle. Das habe ich wörtlich vom zuständigen Manager aus Deutschland
* Versichert in der Türkei sind alle "nicht voraus planbaren" Bahndlungen, ambulant und stationär. Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz (ausser "akut/Schmerzbehandlung), planbare Operationen etc. werden in der Türkei NICHT ersetzt, aber in Deutschland gemäss den AGB.
weiteres später, sie kommen jetzt ins Büro