von oba » Sa 31. Jan 2009, 19:02
Vorsichtig kann man nicht genug sein, denn in die Köpfe der Geschäftspartner kann man nicht reinschauen.
Wenn schon eine Vorauszahlung geleistet werden muss, sollte man sie als Grundschuld in das Tapu eintragen lassen.
Die Einzahlungsquittung nützt im Zweifelsfall eher wenig, denn wie sagt Ali so schön " was nutzt Dir Quittung, wenn ich kein Geld habe?!
Da bei der Tapuübergabe der Restbetrag fällig wird, ist es am besten, bar zu zahlen. Vorzeitige Überweisungen sind nicht ratsam.
Dem Geldwäschegesetz und den Devisenvorschriften in D ist es egal, ob das Geld bar oder per Überweisung ausgeführt wird. I.d.R. übersteigt der Kaufpreis ja eh die erklärungspflichtige Summe von 10.000 ¬ übersteigt.
Und nochmals, alle Vorverträge etc, seien sie auch beim Notar geschlossen, sind nichts anderes als Absichtserklärungen, allein das Tapu sichert den Besitznachweis.
Man sollte die Eintragung im Grundbuch unbedingt vor Kauf anschauen um sicher zu gehen, dass nicht irgendwelche Hypotheken oder sonstige unangenehmen Einträge vorhanden sind und ob der Verkäufer denn auch tatsächlich der Eigentümer ist.
Durch Schaden wird man bekanntlich klug aber aus diese Art von Weisheit kann man glaube ich getrost verzichten.
hG
Reiner
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oba am Sa 31. Jan 2009, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
bir baþka Oba yok