Das Verfassungsgericht hat erneut die Vergabe von Tapus an Auslaender gestoppt. Bereits vor rund zweieinhalb Jahren gab es einen derartigen Entscheid. Dann wurde gefeilscht und der Staat war aufgefordert, bestimmte Pragraphen auszubessern. 0m januar gab es einen weiteren Entscheid des Gerichtes, in welchem die Korrektur von zwei spezifischen Artikeln gefordert wurde. Dies haette innert drei Monaten geschehen sollen.
Von Seiten des Parlamentes und des zustaendigen Ministeriums gab es diesbezüglich keine Aktivitaeten, weshalb nun per heute für die Region Alanya der Stopp des Verkaufes von Wohneigentum an Auslaender in Kraft tritt. Dies hanegt mit der nicht endültig gelösten 5 Promille Klausel zusammen, sowie der nicht sauber gelösten Frage, unter welchen Voraussetzungen Auslaender grosse Grundstücke zwecks gewerblicher Nutzung erwerben können...
Das Ministerium will nun die geforderten Korrekturen nachreichen.
(Yeni Alanya - aus Walters Forum)
hG
Reiner