Das ist so nicht ganz richtig, MA kennzeichen bekommst du nur wenn du beim einfuhr keine Zoll gebühren bezahlst, aber als auslaender darfst du schon beliebiges auto kaufen und mit beliebigen Kennzeichen fahren. Dann kannst du auch das Auto auch an bekannte ausleihen..
das stimmt nun leider überhaupt nicht.
Als Ausländer erhält man nur dann ein normales türkisches Nummernschild, wenn man eine Firma hat und das Fahrzeug auf diese Firma zulässt.
Alle anderen Fahrzeuge, die auf Ausländer zugelassen werden sollen, egal ob eingeführt oder vor Ort gekauft, erhalten Ausländerkennzeichen (MA, MB ....Mx).
Das Fahrzeug dürfen dann nur die im Schein eingetragenen Personen fahren.
In dem Zusammenhang ist noch wichtig, dass nach 180 Tagen ständigem Aufenthalt in der TR auch der deutsche Führerschein seine Gültigkeit verliert und in einen türkischen umgeschrieben werden muss.
hG
Reiner