Hallo Zusammen, vielleicht kann ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen
Ich bin Versicherungsfachmann für einen kommunalen Versicherer in Deutschland und seit 23 Jahren selbstständig.
Zur privaten Haftpflicht: Der Name sagt es zwar. Aber sie ist keine Pflichtversicherung. Sie ist aber auf jeden Fall sinnvoll und in meinen Augen die wichtigste, private Versicherung. Wer diese in Deutschland abgeschlossen hat, muß bedenken, dass diese zwar weltweit gültig ist. Aber die Zeiträume sind begrenzt. In der EU drei Jahre, sonst ein Jahr.
Zur Hausratversicherung: Diese ist ebenfalls freiwillig. Aber ebenfalls sinvoll (siehe Stiftung Warentest) Bei einem Feuer oder Einbruch/Diebstahl mit Vandalismus muß man schnell mehere tausend Euro aufbringen, um sich neu einzurichten und neu einzikleiden. Weiterhin zahlt sie in DFeutschland auch für eine alternative Unterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung.
Zur Wohngebäudeversicherung: Diese richtet sich nicht nach dem Verkehrswert eines Hauses, sondern nach dem Versicherungswert (Neubauwert) des Gebäudes. Die Elementarschadenversicherung (ein Zusatzbaustein der folgende Inhalte versichert: Erbeben, Lawinen, Erdrutsch, Schneedruck, Überschwemmungen und Starkregen, Vulkanausbruch) ist nicht zwingend notwendig. Hier sollte jeder die aufgeführten Gefahren für sich abschätzen. Außerdem ist der Baustein recht teuer.
Eine Kombipolice würde ich persönlich nicht empfehelen. da es sich hier um einzelne, rechtlich selbstständige Veträge handelt. Es macht aber Sinn, alle Versicherungen bei einem Anbieter zu versichern. Da einige Versicherungen in einander übergreifen und somit die Regulierung einfacher ist.
Aber wie gesagt, dass ist deutsches Versicherungsrecht. Die türkische Gesetzgebung ist mir leider nicht vertraut. Genau wie die Haftungsgrundlagen der tüprkischen Rechtsprechung und die Höhe der notwendigen Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung.