22.07.2016
Aktuelle Hinweise
Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin am 20. Juli 2016 den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden.
Reisenden in der Türkei wird dringend empfohlen, sich besonders umsichtig zu verhalten, immer ein gültiges Ausweisdokument mit sich zu führen und die Medienberichterstattung sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.
Reisenden wird außerdem enger Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie empfohlen. Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen kommen.
Für Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die Notstandsregelung unter Umständen Reisebeschränkungen oder die Einberufung zum türkischen Militärdienst bedeuten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, kein konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.
Quelle: Auswärtiges Amt
Keykubat