Hallo,
bekommen unbegleitete Minderjährige gleich ein Luxusappartment mit Benz.
Woher kommen solche Zahlen?
Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Das sieht für eine Einzelperson vor:
► Unterkunft und Verpflegung. Kosten für die Stadt: rund 675 Euro.
► Taschengeld in Höhe von 149 Euro (rechnerisch vorgesehen sind: 25,15 Euro für HVV-Fahrkarten; 35,29 Euro Handykosten; 44,13 Euro für Freizeit/Unterhaltung/Kultur, 1,53 Euro für Bildung; der Rest ist zum freien Einkaufen).
► Einen Satz „Kleingeschirr“ und Körperpflegeartikel wie Duschgel o. ä. im Wert von rund 82 Euro.
► Ärztliche Untersuchung bei der Ankunft: 110 Euro.
► Gegebenenfalls eine Impfung: 10 Euro.
Zusammen 1026 Euro im ersten Monat.
Anders ist die Situation bei Flüchtlingen, die nach drei Monaten in eine Folgeunterkunft wechseln und länger bei uns bleiben.
Dort hat eine Einzelperson pro Monat Anspruch auf:
► 359 Euro Taschengeld (u. a. für Nahrung und Getränke: 141,85 Euro, 33,57 Euro für Bekleidung).
► Kosten für die Unterkunft, Heizung und Hausrat übernimmt die Stadt: rund 604 Euro.
Zusammen 963 Euro pro Monat.
Schlapser