es gibt auch ein Leben neben dem PC
Am 11. Mai fand ein Treffen in der Generaldirektion für Migrationsmanagement (GDMM) des Innenministeriums in Ankara statt. Lokale Landräte aus 15 Provinzen, wie Istanbul, Bodrum, Fethiye, Didim, Marmaris und Alanya trafen sich mit 52 anderen Repräsentanten anderer Staaten in Ankara.
Die Offiziellen der GDMM informierten in einer Präsentation die neuen Regelungen, die ab 18. Mai gültig sind. Bisher waren die Aufgaben rund um die Erteilung und Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen der Türkischen Nationalpolizei unterstellt. Ab 18. Mai fallen diese Arbeiten unter den Bereich der neu geschaffenen Provinzämter für Migration. In allen 81 Provinzen der Türkei werden diese Ämter eingerichtet. Ein Adressenverzeichnis aller Ämter finden Sie auf der Webseite der GDMM:
www.goc.gov.trHier der Ablauf der Beantragungen in Zukunft:
ERSTBEANTRAGUNGEN
⦁ Gehen Sie auf die Seite der GDMM ⦁
www.goc.gov.tr und wählen Sie Ihre Sprache.
⦁ Klicken Sie auf „E-Ikamet“
⦁ Füllen Sie den Online-Antrag aus
⦁ Vereinbaren Sie online einen Termin mit dem für Sie zuständigen Provinzamt.
⦁ Bereiten Sie alle geforderten Dokumente vor (Eine Liste ist ebenfalls auf der Seite ⦁
www.goc.gov.tr zu finden)
⦁ Nehmen Sie den Termin in Ihrem zuständigen Provinzamt persönlich unter Vorlage aller Dokumente zum vereinbarten Datum wahr.
⦁ Ihr Antrag wird nun geprüft. Sollte/n ein oder mehrere Dokumente fehlen, haben sie 30 Tage Zeit, diese nachzureichen. Sollten Sie dieses nicht tun, wird Ihr Antrag ungültig und ein Bußgeld wird fällig.
⦁ Wenn Ihr Antrag zur Annahme akzeptiert wird, erhalten Sie eine Bescheinigung, dass eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde und Sie erhalten innerhalb von 90 Tagen per Post in einem gesonderten (roten) Umschlag Ihre Karte mit dem Ikamet. Dieses wird von der Post ausgeliefert. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie rechtzeitig Nachricht, um Pläne zur Ausreise zu machen.
Sobald Ihr Antrag im Online-System gespeichert ist, können Sie bis zu Ihrem vereinbarten Termin beim Provinzamt legal in der Türkei bleiben. Aber Sie können nur die Türkei verlassen und innerhalb von 15 Tagen wieder einreisen, wenn Ihr Antrag angenommen wurde und Sie die vom Provinzamt unterschriebene und gestempelte Bescheinigung erhalten haben, dass Ihr Antrag bearbeitet wurde (Also NACH dem Termin beim Provinzamt)
VERLÄNGERUNGEN VON IKAMETS
⦁ Gehen Sie auf die Seite der GDMM ⦁
www.goc.gov.tr und wählen Sie Ihre Sprache.
⦁ Klicken Sie auf „E-Ikamet“
⦁ Füllen Sie den Online-Antrag aus
⦁ Bereiten Sie alle geforderten Dokumente vor (Eine Liste ist ebenfalls auf der Seite ⦁
www.goc.gov.tr zu finden)
⦁ Zahlen Sie die Gebühr entweder
a) online (drucken Sie den Online-Zahlungsbeleg unbedingt aus!),
b) in einer Zweigstelle des Finanzministeriums (hier ist wohl das Finanzamt gemeint) ODER bei einer der Banken, die ein Abkommen mit der GDMM hat (Diese Liste erhalten Sie im Verlauf des Online-Antrags)
⦁ 2 Kopien der Zahlungsbelege müssen den Dokumenten beigefügt werden
⦁ Senden Sie Ihre vorbereiteten Unterlagen per Post oder Kargo an die zuständige Provinzverwaltung.
⦁ Ihr Antrag wird nun geprüft. Sollte/n ein oder mehrere Dokumente fehlen, haben sie 30 Tage Zeit, diese nachzureichen. Sollten Sie dieses nicht tun, wird Ihr Antrag ungültig und ein Bußgeld wird fällig.
⦁ Wenn Ihr Antrag zur Annahme akzeptiert wird, erhalten Sie eine Bescheinigung, dass eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde und Sie erhalten innerhalb von 90 Tagen per Post in einem gesonderten (roten) Umschlag Ihre Karte mit dem Ikamet. Dieses wird von der Post ausgeliefert. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie rechtzeitig Nachricht, um Pläne zur Ausreise zu machen.
GEBÜHREN
⦁ Gebühr für die Karte für 2015 ist 55 TL.
⦁ Bearbeitungsgebühren werden bei der Antragstellung online kalkuliert basierend auf Nationalität, Dauer und Art der Aufenthaltserlaubnis.
WICHTIGE INFORMATION ZU ARBEITSERLAUBNISSEN
Arbeitserlaubnisse werden erteilt vom Minsterium für Arbeit. In der Vergangenheit konnten Arbeitnehmer SELBST einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen, während Sie im Land waren. Dies wurde nunmehr gestoppt.
Visa zur Arbeitsaufnahme werden nunmehr in den türkischen Vertretungen im jeweiligen Heimatland beantragt und erstellt.
Wer eine Arbeitserlaubnis hat, muss KEINE Aufenthaltserlaubnis mehr beantragen, da das Ministerium für Arbeit auch die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis prüft.
FAMILIEN-AUFENTHALTSERLAUBNIS
Für Ehepaare: diese können in einem Antrag ihr Ikamet beantragen.
Für eingetragene Lebensgemeinschaften und juristische Partnerschaften: diese müssen die Ikamets separat für jede Person beantragen.
Während einer Übergangsfrist werden im Falle einer Verspätung die Entscheidungen der GDMM zugunsten des Antragsstellers gefällt.
Muss eine Person den Reisepass WÄHREND des Ablaufs eines Ikamets erneuern, muss ein Termin entsprechend der neuen Regelungen beantragt werden. Die Daten im neuen Reisepass müssen mit denen im Ikamet identisch sein.
Eine neue Aufenthaltserlaubnis ist normalerweise gültig ab dem Datum, an dem die alte Aufenthaltserlaubnis abläuft. Auf Antrag kann auch das Datum des Antragstermins als neues Datum der Aufenthaltserlaubnis eingetragen werden.
Als Verlängerungen gelten die Anträge nur, wenn das Ikamet noch aktiv ist. Ist es auch nur einen Tag abgelaufen, dann gilt die Beantragung als Erstanbeantragung.
Der Antragsteller ist nicht verantwortlich für Verspätungen, wenn der Grund der Verspätung in der Postsendung der Dokumente liegt (Absendenachweis gut aufheben!)
Der Reisepass muss mindestens 60 Tage nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gültig sein.
In Kürze wird ein mehrsprachiges Call Center in der Hauptbehörde in Ankara eingerichtet.
Diese Information betrifft den Ablauf, wie nach den neuen Regelungen die Beantragungen von Aufenthaltserlaubnissen ab dem 18. Mai und der Freischaltung des Online-Systems laufen sollen. Möglicherweise kommt es in der ersten Zeit zu Problemen oder Verzögerungen.