von Yilmaz » Mo 20. Okt 2014, 11:22
@ FantaSi
Natürlich würde ich noch mal zur Polizei gehen und denen deinen Vermutung schildern.
Vielleicht ist bei einer Durchsuchung etwas sichergestellt worden. Zumindest könnten sie
Verknüpfungen zu anderen "Mittätern" ziehen.
Und außerdem, wenn es sich konkretisiert und der Schick und Co. Deutsche sind, dann auch Strafanzeige in Deutschland
stellen.
Hier gilt z.B.
§ 7 Strafgesetzbuch .................. (z.B. in Verbindung mit
§ 242 Diebstahl, § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244a Schwerer Bandendiebstahl,
§ 263 Betrug, § 266 Untreue
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1.
zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2.
zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.
Gruß
Yilmaz
Frieden im Lande > Frieden in der Welt (von Atatürk)