Beim Familien-Ikamet steht nichts von Krankenversicherung - lies selbst:
Ein „Familien-İkamet“ (Art. 34 ff.) kann Ehepartnern von türkischen Staatsbürgern oder auch von anderen Ausländern, die über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen sowie deren Kindern erteilt werden. Im Falle der Scheidung vom türkischen Ehepartner kann nach drei Jahren Aufenthalt mit dem „Familien-İkamet“, ein „Kurzzeit-İkamet“ erteilt werden, wobei dieses Fristerfordernis dann entfällt, wenn der ausländische Ehepartner aufgrund von häuslicher Gewalt durch den türkischen Ehepartner geschieden wurde. Das „Familien-İkamet“ wird jeweils auf höchstens zwei Jahre erteilt. Diese Vergabedauer ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Regelung. Für diejenigen also, die bereits seit vielen Jahren mit ihrem türkischen Ehepartner in der Türkei leben, erscheint es sinnvoll, direkt auf das „Langzeit-İkamet“ auszuweichen. Liegen die Antragsvoraussetzungen für ein ‘’Langzeit-İkamet’’ aber nicht vor, so kann versucht werden, sich gegebenenfalls auf den erworbenen Rechtsanspruch (Stichwort: „kazanılmış hak“) aus einer früheren drei-/ bzw. fünfjährigen Aufenthalts-erlaubnis zu berufen.
Antragsbedingung für das „Familien-İkamet“ ist neben der Volljährigkeit der Ehepartner und der Absicht, in ehelicher Gemeinschaft zu leben, das Nichtvorliegen einer Scheinehe, welche mit der Absicht, die Aufenthaltserlaubnis zu erschleichen, abgeschlossen wurde. Der Gesetz-geber hat Art. 37 eigens der Aufklärung des Verdachts auf eine solche Scheinehe gewidmet: Besteht der vernünftige Verdacht, dass es sich um eine Scheinehe handelt, so ist dieser durch das Gouvernement aufzuklären. Wann ein Verdacht vernünftig ist und wie die Aufklärung in der Praxis gehandhabt werden wird, ist derzeit noch fraglich.
Gar nicht erst erteilt oder auch annulliert wird ein „Familien-İkamet“, beim Wegfall der Antragsvoraussetzungen, bei Feststellung von Missbrauch, bei Ergehen eines Ausweisungsurteils oder Einreiseverbots und auch wenn sich der ausländische Ehepartner innerhalb des letzten Jahres insgesamt mehr als 180 Tage im Ausland aufgehalten hat.
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Meine Hochachtung dem der da durchblickt.....
Keykubat