Twitter ist definitiv offen. Ohne Umwege.
Das Verwaltungsgericht wurde nicht ignoriert, sondern war wohl nicht zuständig, da die Sperrung kein Verwaltungsakt war, sondern eine gerichtliche Anordnung, die wiederum nur vom (zuständigen) Verfasungsgericht aufgehoben werden kann. BTW war der Telekommunikationsbehörde auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts eine 30-Tage-Frist (wegen der Einspruchsmöglichkeit) eingeräumt worden, bis zu der Twitter wieder entsperrt werden solle. Das Urteil des Verfassungsgerichts wurde am Mittwoch verkündet, am Donnerstag im Gesetzblatt veröffentlicht und umgehend umgesetzt.
Ausserdem wurde auch die Youtube-Sperre für rechtswidrig erklärt - mit einer Öffnung wird umgehend gerechnet.