von alanyaauge » Do 18. Jul 2013, 23:36
Interessant, dass es bis jetzt noch keine Antwort hierzu gibt.
Aus aktueller Sicht: Tapu kannst Du vergessen. Gefragt ist wie Du Deine Lebensunterhalt bestreitest. Also Nachweis, dass jeder von Euch Rentner - Rentenhöhe egal, hier genügt eine Kopie des visitenkaretengroßen Ausschnittes aus der letzten Rentenmittteilung , der - zur Zeit noch von einem Mitarbeiter der Ausländerpolizei direkt beglaubigt werden kann - sonst eine Übersetzung mit notarieller Beglaubigung oder ein Nachweis, dass pro Person für jeden beantragten Monat Aufenthaltserlaubnis über ein türkisches Bankguthaben von 500 US-Dollar oder den Gegenwert in Euro oder Lira verfügt werden kann. Das Tapu befreit zur Zeit nur noch von der sonst aktuellen Verpflichtung, einen notariell beglaubigten Mietvertrag vorlegen zu müssen.