Auswandern Krankenversicherung

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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon baykuş » Mi 3. Apr 2013, 09:36

@ inka2005

habe für Deinen dicken Hals volles Verständnis.

Nach fast 50 Jahren "Beitragszahlung" an Staat und Sozialsysteme
und diversen Leistungskürzungen habe ich mich halt auch mit dem Thema
beschäftigt.
Gruß aus Cikcilli (Kiel) Bernd
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Millinger » Mi 3. Apr 2013, 11:06

Hier ein paar Textstellen zur Rente!

Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt

Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."

Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.

Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.


Rentner wurden schlecht beraten

Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.

Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.

Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.

Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Millinger » Mi 3. Apr 2013, 11:08

und hier ein vielleicht interessanter link http://www.welt.de/finanzen/article1061 ... ausland.de
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Gudrun » Mi 3. Apr 2013, 12:40

Hi,habe die Beiträge gelesen und "danke" für diese Informationen, muß ich mir mit der Meldeadresse noch was überlegen, habe zwar noch 3 Jahre Zeit, aber sicher wird sich in der Zeit nichts wesentliches ändern.

mfg Gudrun
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Hannelore100 » Mi 3. Apr 2013, 14:48

aufpassen mit der meldeadresse.
man macht sich strafbar und der vermieter auch.
wenn es eine scheinadresse ist.
man nennt es auch briefkasten adresse.
liebe grüsse
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Millinger » Mi 3. Apr 2013, 15:37

nöh..strafbar nicht !
Es reicht, wenn man unter dieser Anschrift gelegentlich auch tatsächlich erreichbar ist, zb bei Geschwistern oder eigenen Kindern.
Wichtig ist, dass man eine sog. ladungsfähige Adresse hat, ist ähnlich als würde man einen Zustellungsbevollmächtigen bestimmen.
Ausserdem kann man die deutsche Anschrift auch als Hauptwohnsitz angeben. Wer alles richtig machen will meldet seine Anschrift
in der Türkei als Nebenwohnsitz, die in D als Hauptwohnsitz. Es ist nicht von Belang ob und wie lange man sich tatsächlich am
HAW aufhält.
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon inka2005 » Mi 3. Apr 2013, 20:22

Millinger hat geschrieben:Hier ein paar Textstellen zur Rente!

Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt

Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."

Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.

Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.


Rentner wurden schlecht beraten

Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.

Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.

Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.

Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.


Vielen Dank für die kompetente Aufklärung. Ich sehe der ganzen Sache gelassen entgegen, solange bis mich der deutsche Fiskus anschreibt.
Es wird sich wohl, egal wer an der Regierung ist in D nichts ändern: Der Ehrliche ist der Dumme! Man muss assozial und betrügerisch in D leben
(ich kenne viele Fälle von Hartz4-Betrügern), so dass man in jeder Weise in D ein ruhiges und gesichertes Leben hat!
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Gudrun » Mi 3. Apr 2013, 21:45

Hi,
einen Dauercampingplatz auf einem Ganzjahresplatz kann man auch als Hauptwohnsitz anmelden, es muß lediglich ein Postfach in der Rezeption vorhanden sein, so hat das auch noch was schönes, in den heißen Monaten in D nicht so arg schwitzen und es gibt gar schöne Fleckchen hier;man kann sich auch wieder einmal den Bauch mit Rostbratwürsten vollschlagen und den Koffer voller D-Leckereien für den Winter in Alanya packen-in Thüringen bekommt man einen solchen Platz sogar schon so für ca 500,00 Euro im Jahr(wenn man keine Wellnesoase erwartet und auch keinen Sprudelpool) und wir gehen unseren Kindern nciht auf die Nerven....

mfg Gudrun

entschuldigt bitte, hat nichts mit Krankenversicherung zu tun oder doch? bei Bedarf kann ich meine nötigen Arztbesuche auch vom Campingplatz in D gleich absolvieren und meine hiesige Krankenversicherung in Anspruch nehmen-damit könnte man vielleicht die Campinggebühr verrechnen....
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Millinger » Do 4. Apr 2013, 08:23

Ich denke zum Abschluss sollte folgende Feststellung reichen:
Grundsätzlich ist jedes Einkommen steuerpflichtig, d.h. muss zumindest offen gelegt werden.
Durch Freibeträge etc. werden wohl die Meisten keine Steuern für ihre Rente zahlen müssen.
Ich kann mir dennoch vorstellen, dass es keiner mag', wenn irgendwo Dinge ungeregelt
bleiben und Ungewissheit herrscht. So ein Steuerbescheid ist nach Ablauf der Einspruchsfrist
wie ein Titel zu betrachten. Deshalb unbedingt weg von der "eingeschränkten" Steuerpflicht.
Alles andere bedeutet Ärger und Aufwand. Was man nicht vergessen sollte: der Zoll ist die
Polizei der Finanzverwaltung. Könnte also auch durchaus sein, dass man bei Einreise eine
Überraschung erlebt.
Also wer denn dann mal Post bekommt, unbedingt beantworten. Ignorieren ist die falsche
Lösung.

Selam
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Re: Auswandern Krankenversicherung

Beitragvon Gudrun » Do 4. Apr 2013, 11:28

Ja, da stimme ich Dir voll zu, man schläft ruhiger und wer bisher nicht reich geworden ist, wird es dadurch auch nimmer mehr und wenn wir Schlitzohren wären, dann würden wir uns bestimmt auf einer einsamen Insel in einem super Bungalow mit Hauspersonal aufhalten und die Steuersachen unserem Steuerverdreher überlassen und entspannt unseren Drink geniessen... [128.gif] [033.gif]
- spass beiseite, Du hast recht, es bringt alles nichts-nur Ärger und ich schlafe gerne ruhig und weiß,was ich ausgeben kann...

mfg Gudrun
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