@ inka2005
habe für Deinen dicken Hals volles Verständnis.
Nach fast 50 Jahren "Beitragszahlung" an Staat und Sozialsysteme
und diversen Leistungskürzungen habe ich mich halt auch mit dem Thema
beschäftigt.
Das informative Forum für Touristen, Langzeiturlauber und Auswanderer an der Türkischen Riviera rund um Alanya
Millinger hat geschrieben:Hier ein paar Textstellen zur Rente!
Viele sind unwissend in die Steuerfalle getappt
Denn bei ihm türmen sich inzwischen die Fälle der Auslandsrentner, von denen der deutsche Fiskus Geld will, obwohl sie oft lediglich Sozialhilfe erhalten. "Die Betroffenen sollen Tausende von Euro überweisen, die viele dringend für lebenswichtige Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Altenpflege und letztlich auch für eine menschenwürdige Bestattung benötigen", sagt er. "Viele weinen und zittern, können nicht mehr schlafen und sind am Ende ihrer Kräfte."
Dabei sind sie oft nur aus Unwissen in eine Steuerfalle getappt. Denn die Berechnung der Steuer für Auslandsrentner folgt einigen Besonderheiten. So zieht das Finanzamt zur Berechnung der Steuerschuld zwar in einem ersten Schritt zunächst mal genau wie bei hiesigen Rentnern den steuerfreien Teil der Rente vom zu berücksichtigenden Einkommen ab.
Das sind für Personen, die vor 2006 in Rente gingen, 50 Prozent, für spätere Rentnerjahrgänge ist es jedoch weniger, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Vom steuerpflichtigen Anteil dürfen Rentner hierzulande dann jedoch noch den Grundfreibetrag abziehen. Für 2011 betrug dieser 8004 Euro. Wer also nur 50 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst für jenen Anteil Steuern, der über 16.008 Euro hinausgeht. Die Folge ist, dass die meisten Rentner keine Steuern bezahlen müssen. In Deutschland.
Rentner wurden schlecht beraten
Anders dagegen bei Personen, die dauerhaft im Ausland leben. Denn sie gelten zunächst einmal grundsätzlich als "beschränkt steuerpflichtig". Das klingt recht positiv, ist es aber keineswegs, denn es bedeutet, dass sie den Grundfreibetrag nicht erhalten. Sie müssen also auf den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente vom ersten Euro an Steuern bezahlen, sodass schon für Kleinstrenten Steuern fällig werden. So kommt es, dass Ella S. 5800 Euro Steuern nachzahlen sollte, obwohl sie nur 720 Euro Rente pro Monat erhält – bei einem solch niedrigen Einkommen ist in Deutschland kein Rentner steuerpflichtig.
Schon von dieser Sonderbehandlung wissen die wenigsten Auslandsrentner, sodass sie aus allen Wolken fallen, wenn sie ihre Bescheide erhalten. Erst recht weiß jedoch kaum jemand, dass es einen Ausweg gibt. Denn Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Wird dieser gewährt, so wird ihnen der Grundfreibetrag wieder angerechnet und die meisten müssen plötzlich doch keine Steuern bezahlen.
Voraussetzung dafür, dass der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gewährt wird, ist, dass das gesamte Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt. Oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – etwa eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind, nach Abzug des steuerfreien Anteils.
Zum Nachweis müssen Betroffene von den Behörden des Landes, in dem sie leben, die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen. Genau dies machte Koltermann im Fall von Ella S., mit dem Ergebnis, dass sie keine Steuern zahlen musste.
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