wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Millinger » Fr 15. Feb 2013, 15:16

Äh Pillepalle !

Euer Führerschein ist ein behördliches Dokument, da ist nix mit abgeben
in der Türkei. Fakt ist, dass man bei langfristigem Aufenthalt in der Türkei
eben eine türkische Fahrerlaubnis braucht. (is numma Vorschrift).
Als Touri kann man evtl. noch mit nem int. Führerschein klarkommen. Als
Resident mit türk. Wohnanschrift muss es wohl ein türkischer sein.

Vorsicht bei der Abgabe in Deutschland. Isser wech, dann isser wech!!!

Nix mit vormaliger Prüfung etc.. Es geht bei der Abgabe weniger um das
Dokument ( kann man ja auch schonmal verlieren) sondern um die damit
verbundene Rechtsfolge ( berechtigt zu sein ein Fahrzeug der Klassen x y
im Strassenverkehr führen zu dürfen). Bei Abgabe verzichtet man auf die
erworbene (weil durch Schulung und Prüfung nachgewiesene Befähigung)
Berechtigung.

Deshalb sage ich nu ein Wort mit eFFFF

Vorsicht !!


Grüße
carpe diem
Millinger
 
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Fr 15. Feb 2013, 19:45

Hallo Bernd,
richtig,Global neben Emniyet.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon bams » Fr 15. Feb 2013, 23:53

hallo Schlapser,

'auf einen Haufen Deppen gestoßen'?????

Gut, nicht immer wissen alle alles, aber die Nachricht vom Generalkonsulat Izmir (ist ja auch für Euch zuständig) wurde von Deutschland, von unserer deutschen Führerscheinstelle bestätigt:

Die Mail die ich von dort erhiehlt:

Es ist tatsächlich so, dass bei Umschreibung der Fahrerlaubnis der umzuschreibende Führerschein einzuziehen ist - es gilt grundsätzlcih das Prinzip, dass jede Person nur im Besitz eines Führerscheins sein darf.
Der deutsche Führerschein wird als bei Aushändigung des türk. FS eingezogen und i.d.R. über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellenden Behörde in Deutschland übersandt.

Durch die Umschreibung erlischt die deutsche Fahrerlaubnis nicht.
Sollten Sie Ihren ständigen Aufenthalt wieder in Deutschland begründen ist ein Rücktausch der türk. in die deutsche Fahrerlaubnis durchzuführen im Rahmen eines antragsverfahrens. Eine Prüfung muss hier nicht abgelegt werden.

Bei kurzfristigen Aufenthalten in Deutschland zu Besuchszwecken dürfen Sie mit dem türk FS fahren - Sie haben ja eine Fahrerlaubnis.

Dies z.k.

Mit freundlichen Grüßen


LG
bams
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » So 17. Feb 2013, 09:07

Hallo,
Gott sei Dank leben wir hier in Alanya scheinbar auf der Insel der Glücksseeligen u. die Reglung
des KFZ-Bundesamtes und der BRD können hier nicht 1:1 umgesetzt werden.
Es interessiert auch niemanden,ob ich noch einen 2.Führerschein habe.
Wieviele Türken haben unerlaubterweise 2 Pässe?

Gruß
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Yilmaz » Di 19. Feb 2013, 04:09

Dann fragt doch mal, wie lange ihr mit einem internationalen FS dort fahren dürft.
Ausgestellt wird er für 3 Jahre.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File: ... schein.jpg

Laut ADAC:
Eine Umtauschpflicht besteht jedoch, sobald Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Im Rahmen der Beantragung wird Ihr alter Führerschein automatisch in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht. In diesem Fall greifen ab diesem Zeitpunkt auch die neuen Umtauschfristen.


Gruß
Yilmaz
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Mi 20. Feb 2013, 09:02

Hallo,
Achtung:
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerscheines automatisch ein Umtausch Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Wichtig:
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!

Ob der letzte Satz in der Türkei Gültigkeit hat weis ich nicht.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Martina » Mi 20. Feb 2013, 10:50

Macht Euch mal locker....

Der Schlüsselsatz ist doch dieser:

Durch die Umschreibung erlischt die deutsche Fahrerlaubnis nicht.


Das heisst, selbst wenn der deutsche Lappen eingezogen bzw. ungültig gemacht wird, betrifft das NICHT die bestehende Fahrerlaubnis. Wer also wirklich wieder zurück nach D wandert, wird genauso wie hier auf Antrag wieder einen deutschen Führerschein erhalten. Für Urlaube/Aufenthalte in D - bis zu 6 Monaten - ist dann ja wieder der türkische Führerschein ausreichend.
Also viel Lärm um nichts hier.

Fakt ist allerdings, dass laut Aussage eines hiesigen KfZ-Versicherers spätestens dann die Hütte mit dem deutschen FS brennt, wenn man ein Auto mit MA-Nummer anmelden würde. Nach spätestens 6 Monaten (nach der letzten Einreise, nicht nach Erwerb des KfZ) bestehe dann nämlich KEIN Versicherungsschutz mehr. KEIN. Auch keine Kasko/Vollkasko!!!!
http://www.forcerentacar.com.tr
VİP-Transfer 50 Eur (bis 4 Personen, jede weitere Person 15 Eur)
Mein privater Blog: http://www.blog.alanyahome.com TÜRKIS MAGAZIN - alles was man wissen muss: http://www.turkismedya.net
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon ERMANN » Sa 2. Mär 2013, 12:04

Moin Moin,

ich verstehe das Thema nicht !

Seit 1993 lebe ich in der TR. Habe eine D Führerschein , bin ca 20 x kontrolliert worden und es gab NİE auch nur ein Problem.

Seit 2 Jahren habe ich 2 Paesse. Gegen eine Gebühr von 300 Euro bekam ich eine Urkunde, das ich die D Staatszugehörigkeit
nicht verliere.

Wo ist das Problem ?
ERMANN
 
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon fibrima » Sa 2. Mär 2013, 12:39

ERmann
das Problem kommt bei einem Unfall, auch wenn er unverschuldet ist. Es ist internationales Recht, daß nach einem halben Jahr Aufenthalt der Führerschein in einen Führerschein des jeweiligen Landes umgeschrieben werden muß. Im Schadensfall wird es ohne diese Umschreibung nach einem Aufenthalt von über einem halben Jahr als Fahren ohne Führerschein gewertet.
Die Polizei weiß bei Kontrollen nicht, wenn du eingereist bist und interessiert sich auch nicht dafür.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Yilmaz » Sa 2. Mär 2013, 17:07

fibrima hat geschrieben:ERmann
als Fahren ohne Führerschein gewertet


Als Fahren ohne Fahrerlaubnis ! [15756.gif]

Eins ist eine Ordnungswidrigkeit und das andere eine Straftat. [15749.gif]

Gruß
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