wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon bams » Mi 6. Feb 2013, 20:55

nun waren wir auf der zuständigen Polizeistelle in Milas um zu erfragen, was wir für den nötigen Türkischen Führerschein alles benötigen und dann wurde uns folgendes mitgeteilt:

Seit neuestem gilt in Deutschland ein Gesetz, das besagt, wer im Ausland einen dortigen Führerschein erwirbt, muss seinen deutschen Führerschein abgeben (der wird nach Deutschland zurück geschickt - denn jeder darf nur einen Führerschein haben) ... so haben wir am Freitag einen Termin bei unserem Versicherungsvertreter um alles mal abzuklären ... evtl. geht der mit uns auch auf die Bhörde um dort nach den geltenden Gesetzen zu fragen ... denn erst mal abklären, bevor wir Geld bezahlen und dann auch noch der deutsche Führerschein weg ist
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon royfox » Do 7. Feb 2013, 02:50

Die Richter stellten fest, dass ein EU-Bürger im Ausnahmefall zwei gültige Führerscheine gleichzeitig besitzen kann. Jedoch nur, wenn – wie in diesem Fall - beide Führerscheine vor dem Inkrafttreten der seit Januar 2009 geltenden Führerscheinrichtlinien ausgestellt wurden und damit nicht unter das Verbot des Besitzes mehrerer Fahrberechtigungen fallen.

Der EuGH führt weiter aus, dass Deutschland berechtigt ist, das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im konkreten Fall abzuerkennen. Dies gilt, weil hier der österreichische Führerschein vor dem deutschen erteilt wurde. Damit wird noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass das Gericht dem „Vorratsführerschein“ eine klare Absage erteilt: Auch bei Besitz zweier Führerscheine wie im konkreten Fall liegt insgesamt nur eine Fahrberechtigung vor.

Die Rechtslage zum Führerscheintourismus hat sich zum 19. Januar 2009 geändert: Wer ab diesem Datum einen anderen EU-Führerschein erwirbt, um trotz Entziehung der Fahrerlaubnis im eigenen Land wieder mobil zu sein, wird bei Fahrten in Deutschland wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt.

Es kann sein, daß dieses Gesetz nur Führerscheine von EU Ländern betrifft. Ich würde mich auch noch mal schlau machen beim deutsche Konsulat.
lg Royfox
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Do 7. Feb 2013, 19:32

Hallo bams,
wenn ich meinen deutschen Führerschein abgeben muß,muß ich dann jedes Jahr bei einem
Kurzaufenthalt in D einenen neuen Führerschein machen?
Wenn ich 3x in D bin ,3x Führerschein machen?
Oder gibts den Alten wieder leihweise?
mit dem Türkischen darf ich in D nicht fahren.
Wer würde sich die Mühe machen,die Verwaltung in D anzuschreiben,dass ich hier einen Führerschein habe?
Das ist doch alles Quatsch.
Hier Schein umschreiben lassen und fertig.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Do 7. Feb 2013, 20:14

Hallo,
natürlich kann ich mit ausländ.Führerschein (egal EU oder nicht) in D nicht fahren,wenn ich dort meinen Wohnsitz habe.
Es geht hauptsächlich darum,daß Säufer nach Führerscheinentzug mit einem ausländ.Lappen daherkommen,und in D fahren wollen.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Martina » Sa 9. Feb 2013, 10:09

NEIN!!! Genauso wie in der Türkei darf man mit einem ausländischen Führerschein 6 Monate in Deutschland fahren. SELBSTVERSTÄNDLICH darfst Du mit einem türkischen Führerschein fahren. Ich weiss das 100% aus 2 Gründen: eine Freundin von mir arbeitet in einer deutschen Führerscheinstelle und hat mir das ausdrücklich bestätigt. Wir haben ja von 2002 - 2006 immer die Wintermonate in D verbracht.... Ausserdem wurden wir einmal kontrolliert und die Polizei hat den Führerschein ausdrücklich akzeptiert.

Ausserdem heisst es ja oben ausdrücklich:
Wer ab diesem Datum einen anderen EU-Führerschein erwirbt, um trotz Entziehung der Fahrerlaubnis im eigenen Land wieder mobil zu sein, wird bei Fahrten in Deutschland wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt.


Man hat hier den Führerschein ja freiwillig umgetauscht, nicht in D entzogen bekommen!!! NUR wenn man für länger nach D zurück geht - also länger als 6 Monate bleibt - DANN muss man auch in D den Führerschein wieder umschreiben lassen....
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Sa 9. Feb 2013, 20:24

Hallo,
wenn ich in der Türkei als Deutscher fahre,ist das genau so,wie wenn ein Türke in D fährt.
Also 6 Monate ok.
Wenn ich aber als Deutscher keinen deutschen Schein habe,denke ich,daß es Probleme gibt.
Was zwischen 2002 u.2006 war ist längst vergessen.
Alle Scheine aus Polen,Tschechien usw. gelten nicht,wenn man keinen Deutschen hat.
Es sei denn,das man seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat.

Bundesbürger die den Führerschein abgenommen bekommen haben und einen ausländischen Führerschein besitzen oder machen, dürfen nicht in Deutschland ein Fahrzeug fahren.

Dies gilt auch, wenn er nur vorläufig eingezogen wurde.( zum Beispiel beim fahren unter Alkohohl, Punktesünder, usw. )

Der Führerscheinentzug gilt immer für das Land, indem der Führerschein eingezogen wurde.
Ein Beispiel:
Der Führerschein wurde in Deutschland vorläufig eingezogen, somit darf man in Deutschland kein Fahrzeug mehr bewegen.
Hat man allerdings den Schweizer Führerschein, so darf man in der Schweiz noch fahren.

Anders sieht es beim EU Führerschein aus. Dieser wird EU weit eingezogen und untersagt das führen eine Kraftfahrzeuges in einem EU Land.
Sollte man jetzt in Polen oder Frankreich den Führerschein machen, so gilt dieser nicht in Deutschland und kann, wenn in einem EU Land in eine Kontrolle gefahren wird, erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, die bis zur Haft führen.
Also:aufpassen,
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Sa 9. Feb 2013, 20:31

Hallo,

Man hat hier den Führerschein ja freiwillig umgetauscht, nicht in D entzogen bekommen!!! NUR wenn man für länger nach D zurück geht - also länger als 6 Monate bleibt - DANN muss man auch in D den Führerschein wieder umschreiben lassen....

Kein Mensch tauscht den deutschen Führerschein gegen einen türkischen ein.
Man erwirbt zusätzlich den Türkischen.
In D zeige ich den deutschen Schein.
Was soll ich da umschreiben lassen?

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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Martina » Sa 9. Feb 2013, 20:33

Mir wurde gesagt, ich müsse den deutschen "Lappen" dann abgeben....
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon Schlapser » Sa 9. Feb 2013, 23:02

Hallo,
ich hab meinen "Lappen" noch,mein Kollege hat seinen noch.
Keiner hat die Absicht,Dir Deinen Lappen zu nehmen....
Im Ernst,es wäre ja wohl die Höhe,wenn die mir hier meinen Schein schreddern würden.
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Re: wer darf Auto mit MA-Kennzeichen fahren????

Beitragvon bams » Sa 9. Feb 2013, 23:55

tja, ist wohl so ... wir waren mit unserem Versicherungsagenten nun noch mal auf der Führerscheinstelle in Milas und dort wurde alles bestätigt: deutscher Führerschein weg wenn wir türkischen haben wollen ... und da wir hier leben, hier gemeldet sind, in Deutschland abgemeldet wird uns wohl nichts anders übrig bleiben .. habe noch eine Anfrage beim Konsulat hier laufen .. mal sehen, was die sagen
lg
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