Sie werden es erst merken, wenn sie den Text der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde gelesen haben.
Gruß
Ach, hier mal der Text der Stadt Hamburg:
Verpflichtungserklärungen, Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Wenn Sie einen ausländischen Besucher einladen wollen, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie gegenüber dem Kundenzentrum-Ausländerabteilung eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen. Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden: Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB II , dem SGB XII oder ein Stipendium erhalten. Auch nicht von Ausländern, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Fiktionsbescheinigung, Aufenthaltsgestattung, Visum nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Visakodex, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.
Zu beachten
Der Einladende muss persönlich erscheinen. Das Formular zur Verpflichtungserklärung erhalten Sie nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Kundenzentrum und muss auch dort abgegeben werden. Vertreter von juristischen Personen können sich an das für den Sitz der juristischen Person zuständige Kundenzentrum oder das für ihren Wohnort zuständige Kundenzentrum wenden. Die genaue Zuständigkeit erfahren Sie bei Eingabe Ihrer Meldeadresse im Feld oben.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort), Adresse des Besuchers im Ausland, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Wünschenswert ist auch die Seriennummer des Reisepasses des Besuchers. Neben Bescheiden über Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld auch bei ARBEITNEHMERN durch Vorlage der Lohn-/Gehaltbescheinigung/Bezügemitteilung für den letzten Monat. Bei RENTNERN Rentenbescheid aus dem die Höhe der aktuellen monatlichen Rente hervorgeht. SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER: Letzer Steuerbescheid und aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise (z.B. vom Steuerberater bescheinigt) aus denen das monatliche Nettoeinkommen oder der aktuelle monatliche Gewinn hervorgeht. Kontoauszüge oder Sparbücher reichen als Nachweise NICHT aus. JURISTISCHE PERSONEN (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Vorsprache des Geschäftsführers oder eine Prokuristen.
Gebühren
25 EUR
Hier der LINK zum Merkblatt:
http://www.hamburg.de/Dibis/form/merkbl ... Monate.pdf