der- diejenige genau wie ich, einen weiteren Wohnsitz in der Türkei hat.
sowas gibts nicht, das deutsche Melderecht lässt nur einen Wohnsitz zu, entweder Deutschland oder Ausland, dort, wo man sich überwiegend aufhält, ist der Lebensmittelpunkt und somit auch der Wohnsitz.
Mehrere Wohnsitze kann man nur in D selbst haben. Wer also z.B. überwiegend in TR lebt, hat sich in D abzumelden und die Wohnsitzänderung (mit Abmeldebescheinigung) im Reisepass bei der Botschaft/dem Konsulat eintragen zu lassen. Die deutsche Auslandvertretung ist dann Ansprechpartner des "Auslandsdeutschen". Dort erhält mann dann auch - wenn nötig - seinen Reisepass und in Zukunft auch (wenn nötig) den neuen Personalausweis.
Gewählt werden kann dann nur noch auf Antrag und auf Bundesebene.
hG
Reiner