von royfox » Do 20. Okt 2011, 13:18
Hallo alle zusammen!
Bin zwar nicht blond, sondern grau, das ist wahrscheinlich noch viel schlimmer! Die Antwort fand ich auch misverständlich, falls "Honorar" geht der Laden-Mensch dann auch für dich zum Bluttest???. Falls es wirklich nur eine Übersetzung ist, dann hat der Laden-Mensch überhaupt keine "Rennerei" es sei denn er ist kein beglaubigter Dolmetscher und muß zu einem rennen. Warum braucht der für eine Übersetzung einen Augentest? Bitte um Aufklärung....denke daran, bin zwar nicht blond aber usw.
Die Führerscheinfrage wurde schon X-Mal durchgekaut hier im Forum, auch beim Sprechtag des deutschen Konsuls hier in Alanya, wird immer wieder diese Frage gestellt und immer wieder kommt die gleiche Antwort:" eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins wird von der Polizei anerkannt, so steht das auch in der türkischen Strassenverkehrsordnung" Aber....falls man einen Unfall baut, wird der gegnerische Anwalt argumentieren, daß man - weil man keinen türkischen Führerschein hat von den türkischen Verkehrsregeln (gibt es dann welche?) keine Ahnung hat und somit praktisch ohne Führerschein unterwegs ist.
Es wurde auch noch gefragt ob für eine Verlängerung oder Neu-Beantragung des Ikamets der Rentennachweis genügt oder ob noch Kapital nachgewiesen werden muß, nein, der beglaubigte Übersetzung des Rentennachweises genügt.
Viel Spaß heute!
Royfox