das was im Gesetz steht und da steht, nach 180 Tagen ist der Schein umzuschreiben.
Das ist international übliche Praxis, die EU mal ausgenommen.
Diese Interpretation von RA Yilmaz ist auch schon etwas betagt und wird immer wieder mal aus der Schublade gezogen. Richtiger wird sie dadurch auch nicht.
Warum man Übersetzungen beim Konsulat machen soll, ist mir eh ein Rätsel.
hG
Reiner