@ Reiner
lieben Dank für die Auskunft...werde dann mal Wasser aufsetzen!
lg bine
Das informative Forum für Touristen, Langzeiturlauber und Auswanderer an der Türkischen Riviera rund um Alanya
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Änderung im Wohnungseigentumsgesetz (Stockwerkseigentumsgesetz) vom 14.11.2008,in dem auch die Geldstrafe in Höhe von 1.000TL geregelt waren,wurden durch das neue Gesetz vom 23.06.2009 wieder geändert.
Die neue Gesetzänderung wurde am 07.07.2009 veröffentlicht.
Gemäß den neuen Änderungen gibt es keine Geldstrafe,wenn der Grundbucheintrag,der als eine Art Anwartschaft(kat irtifaki) besteht, nicht in das Stockwerkseigentum umgewandelt wird.
Die Voraussetzungen für die Änderungen im Grundbucheintrag in Stockwerkseigentum wurden erleichtert.
Für die neuen Bauten wird es nach der Fertigstellung des Baus und nach der Vorlage des erforderlichen Belege von den zuständigen Behörden automatisch gemacht.
Für alte Bauten,die vor der Veröffentlichung dieser Gesetzänderungen(07.07.2009 fertig gebaut worden sind und auch eine Genel Iskan (allgemeine Wohngenehmigung) haben,wird die Umwandlung in Stockwerkseigentum durch Beantragung des Eigentümers erfolgen!
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