Hallo kallemux !
Für mit türkischen Staatsbürger verheiratete gilt:
Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis,
deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.
Für deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006
ihre Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt.
Kinder von Ausländern unter 18 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben.
Hoffe es hat Dir weiter geholfen.