auslandsversicherungsschein der tkk liegt vor.
der nutzt leider im Ernstfall so nichts.
Er muss bei der SGK in einen türkischen Berechtigungsschein umgeschrieben werden.
Erforderlich dazu sind Passkopi mit türkischer Anschrift auf der Rückseite. Es kann sein, dass bei längerem Aufenthalt das Ikamet tezkerezi (Aufenthaltsbeswilligung) und/oder das Ikamet Gaah (Meldebescheinigung) verlangt wird.
Damit ist die Behandlung in staatlichen Gesundheitseinrichtungen gewährt.
In Privatkrankenhäuser mit SGK-Vertrag, die Grunduntersuchung (Eintritt 12 TL, Arzt 20) zusötzliche Leistungen sind selbst zu tragen ( z.B. Blutuntersuchung 12, MRT 50 TL).
Man kann natürlich auch eine türkische Versicherung (z.B. Anadolu) abschließen, die deckt dann i.d.R. stationär 80%, ambulant 60% der Kosten ab. Die Kostend altersabhängig.
hG
Reiner