Immobilien Recht Gemeinschaftsgarten

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Immobilien Recht Gemeinschaftsgarten

Beitragvon mavimavi » Di 23. Nov 2010, 18:32

Liebe Experten,

ich wohne in einer kleinen Ankage mit insgesamt 4 Wohnungen.
Einer der Eigentümer hat ohne mich zu fragen eine Kamelya aufgestellt. Diese behindert meine Sicht und der Regen läuft an die Hauswand.

Meine Frage: Müssen alle Eigentümer die Aufstellung eines solchen erlauben, oder reicht die Mehrheit?

Vielleicht weiss Oba etwas?

Vielen Dank

Ines
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Beitragvon royfox » Di 23. Nov 2010, 19:42

Hallo Ines,

vielleicht hätte ich die richtige Antwort für dich....nur ich müßte erst mal wissen was eine "Kamelya" ist. Ich kenne im Garten nur die "Kamelie" eine sehr hübsche Pflanze, die müßte dann aber schon recht groß sein und in einem Kübel gepflanzt worden sein...oder? Sonst würdest du nicht schreiben "aufgestellt". Falls das so ist, dann könnte man der Kübel doch irgendwo anders hinstellen und wie so läuft der Regen an die Hauswand?

Oba kann dir bestimmt einen sehr guten Rat geben.....nur er will immer sehr präzise gefragt werden (denke an die Pflastersteine von New York) Eifrige Forumleser werden verstehen was ich meine.

lG
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Beitragvon mavimavi » Di 23. Nov 2010, 20:08

Hallo Royfox,

danke für deine Antwort. Mit kamelya meine ich soetwas in der Art: http://www.yildizpark.net/images/BUYUK3.jpg

Wenn 2/3 der Bewohner/Eigentümer es erlauben. Darf er das dann aufstellen?
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Beitragvon oba » Di 23. Nov 2010, 23:41

die erwähnte kamelyia ist eine wie auch immer geartete Art "Laube".

Eigentlich ist für die Errichtung eines solchen Bauwerks die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.

Es sei denn, der Grund der "Laube" gehört dem Aufsteller, dann genügt eine Bauerlaubnis.

Ob sich allerdings eine Klage gegen die Aufstellung lohnt, muss man genau prüfen, denn das ist langwierig und kostspielig, eine einvernehmliche Einigung wäre auf jeden Fall besser.

hG

Reiner
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Beitragvon mavimavi » Mi 24. Nov 2010, 00:05

Hallo Reiner,

vielen Dank für Deine Antwort.
Es handelt sich um ortak alani aller Bewohner.
Also kein "eigener" Grund. Kat mükliyet

LG,
Ines
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Beitragvon Keykubat » Mi 24. Nov 2010, 11:53

Es sei denn, der Grund der "Laube" gehört dem Aufsteller, dann genügt eine Bauerlaubnis.


:smilie[120]

....ein überdachter Picknicktisch braucht in der Türkei selbstverständlich eine Baugenehmigung. Wieder einmal eine typische Oba Antwort. Immer nach dem Motto es geht oder es geht nicht.

Liebe Ines, ihr seid 4 Partien (einschließlich du) und da gibt es für einen an sich doch schönen Ort (grillen) keine außergerichtliche Einigung?

Tipp: wenn der Tisch zu nahe an der Hauswand ist, 4 Bewohner gleich 4 Ecken und 2 Meter nach hinten versetzen. Die erforderliche Bauerlaubnis kann man ja später nachreichen......:smilie[133]

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Beitragvon mavimavi » Mi 24. Nov 2010, 13:25

Lieber Gunnar,

das ist leider aufgrund der örtlichen Begebenheit nicht möglich. Es gibt keine Möglichkeit es in eine andere Rcke
zu schieben. Zudem nutzt er es allein. Quasi als zusätzlichen Balkon.

Ines
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Beitragvon oba » Mi 24. Nov 2010, 15:32

Schlauberger, eine Kameliya kann auch so aussehen

Bild

Auch wenn sich kaum jemand dran hält, die Gesetze sind nun mal so.

@Ines

Vielleicht hilft ja auch schon mal eine Vorsrache bei der Gemeinde.

hG

Reiner
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Beitragvon Keykubat » Mi 24. Nov 2010, 16:32

.....kann so aussehen, muß aber nicht. Das Model von Ines sieht wohl eher so aus (Bild von Ines)

Bild

@Ines

....gibt es hier wirklich keine Möglichkeit der Kommunikation? Was gibt es denn sonst für Alternativen. Nehmen wir mal an du klagst und bekommst irgendwann mal Recht dann hast du auf jeden Fall ein gestörtes Nachbarschaftsverhältnis. Und das ist eigentlich viel schlimmer als so`n Pavillon. Denke da doch mal an den Knallerbsenstrauch von Regina Zindler (Maschendrahtzaun), die mußte ihre Heimatstadt am Ende verlassen...

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Beitragvon lutz » Do 25. Nov 2010, 00:37

1. kat mülkiyeti bedeutet eine abgeschlossene baumaßnahme, auch eine villa gilt dazu!. also auch auf eigenem grundstück!

2. für so eine kamelya braucht mann keine baugenehmigung von amtswegen in der türkei, wozu auch?

3. in deinem fall muss der nachbar dich und andere bewohner selbstverständlich fragen, auch die auf der 1. etage müssen ihr segen geben. denn der garten scheint ein gemeinschafstgarten zu sein.

4. am besten versuchen zu reden, eventuell die kamelya versetzen... fruchtet es nicht... den nachbarn auf eine klage hinweisen.

5. sollte es so sein wie du es beschreibst, dauert so eine klage keine ewigkeit! max. 2 verhandlungen!

6. in den meisten fällen hilft schon ein brief vom anwalt, der diese person auf sein unrecht hinweist!
lutz
 

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