Wieviel "Genuss" gehört zum Leben?

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Beitragvon pitty » Fr 1. Okt 2010, 13:19

Das stimmt nicht so ganz

Wenn wir mal von einem Bruttogehalt von 1.500 Euro ausgehen, fallen bei Steuerklasse 3 keine Steuern an.

An Sozialversicherungsabgaben ( KV, PV, RV und AV ) fallen
307,13 Euro an, das sind knapp 20 %. Bei Minijobs müssen 30 % abgeführt werden, wobei die AV wegfällt und im Prinzip die KV und PV auch, weil die Frauen meistens familienversichert sind. Das Geld geht also in den großen Allgemeintopf und wird nicht speziell zugeordnet.

Bei Steuerklasse V würden an Steuern und K-St. und Solibeitrag 326 euro anfallen und für Sozialversicherungsbeiträge 307 Euro für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 290 Euro. Dann wären es 19,2 %

Die Vorteile für die Minijobs liegen eindeutig bei den Arbeitnehmern, die die 400 Euro brutto für netto bekommen. Den Arbeitgeber kosten sie schon 520 Euro.

lg pitty
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Beitragvon oba » Fr 1. Okt 2010, 18:15

Das ist volkswirtschaftlich für mich eine Milchmädchenrechnung.

Zur Steuerklasse V gehört i.d.R. ein Partner, der mehr verdient. Zusammenveranlagt siehts dann anders aus.

Minijabs werden ausserdem häufig als ein weiteres Arbeitsverhältnis im gleichen Betrieb geführt, da spart man sich die Gehaltserhöhung etc. Alles in einen Topf geworfen, spart der Unternehmer und der Staat ist Neese.

Theorie und Praxis weichen halt von den Tabellen ab. Auch wenn vieles legal ist, ists noch lange nicht richtig und dem Allgemeinwohl dienlich.

hG

Reiner
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