Wohnungsverkauf

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Beitragvon Mammut--- » Do 16. Sep 2010, 12:30

Hallo Paula. Bevor du zum Tapuamt gehst,Strom,Wasser, Steuern vorher Alles Bezahlen und mit den Bescheinigungen zum Tapuamt,sonst keine Umschreibung.bitte mach genügend Kopien zwie mindestens oder dreifach,vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste .nochmals W.(Mammut) :smilie[165]
Mammut---
 
Beiträge: 6
Registriert: Di 3. Aug 2010, 14:11
Wohnort: Bayern

Beitragvon Keykubat » Do 16. Sep 2010, 13:48

.....ich höre immer wieder, Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Dabei findet hier eine ganz einfache kaufmännische Abwicklung statt. Wir in Hamburg haben soetwas in der Vergangenheit mit Handschlag gemacht. Ich weiß nun nicht um welche Größenordnung es hier geht. Aber egal ob 30.000 oder 100.000 die Zahlung muß gewährleistet sein, dann ist der Rest ein Kinderspiel.

Fakt ist, bis zur völligen Bezahlung bleibt der Vorbesitzer Eigentümer weil natürlich vorher keine Umschreibung erfolgt. Bei einer seriösen Abwicklung kann man bei so einem Geschäft sogar noch Freunde gewinnen mit denen man noch Jahre später guten Kontakt hat.

Es gibt eigentlich nur ein Problem wenn der Interessent nicht zahlungsfähig ist. Deswegen erst Geld dann Wohnung. Wenn einer zuviel von Tapu und weniger von Wohnung und Geld spricht, dann Vorsicht!

Wir Erstkäufer hatten es in der Vergangenheit viel schwieriger......sagte jedenfalls mein Notar.

FG Gunnar
Turkey - Home of Turquoise
Benutzeravatar
Keykubat
 
Beiträge: 2735
Bilder: 17
Registriert: Mi 3. Jun 2009, 14:16
Wohnort: Hamburg

Beitragvon oba » Do 16. Sep 2010, 23:36

weder Notar, noch Handfschlag ist nötig. aber ein vereidigter Dolmetscher, es sei denn, Paula ist Türkin.

Man geht einfach zum Tapuamt und läßt die Wohnung überschreiben und vor der Aushändigung des Tapus wird das Geld persönlich übe4rgeben, der Tapubeamte fragt auch, ob der Verkäufer das Geld erhalten hat. Sagt der nein, gibt er das Tapu nicht raus, es sei denn es wurden andere schriftliche Vereinbarungen getroffen.

hG

Reiner
bir baþka Oba yok ;-)
oba
 
Beiträge: 1070
Registriert: Do 10. Apr 2008, 13:04

Beitragvon Paula » Fr 17. Sep 2010, 10:53

Hallo Oba,
das ist doch mal eine Aussage, wie immer alles auf den Punkt gebracht. Also ich bin Deutsche aber mein Käufer ist Türke, wie ist es da mit der Umschreibung, ich habe gehört, das es ziemlich reibungslos verläuft und keine mehrwöchige Wartezeit erforderlich ist!?
Trotzdem allen recht vielen Dank für die Kommentaren
LG Paula
Paula
 
Beiträge: 38
Registriert: So 11. Mai 2008, 16:15

Beitragvon oba » Fr 17. Sep 2010, 14:57

bei dieser Konstellation kann man damit rechnen, das der Verkauf in 1 bis 2 Tagen abgeschlossen ist.Es ist ratsam, mit dem Tapuamt einen Termin vorher abzusprechen.

hG

Reiner
bir baþka Oba yok ;-)
oba
 
Beiträge: 1070
Registriert: Do 10. Apr 2008, 13:04

Vorherige

Zurück zu Im Dschungel der Gesetze

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste