Wohnung vererben

Formalitäten, Rechtliches, Versicherungsfragen, Bank- und Geldangelegenheiten und anderer Papierkram....

Wohnung vererben

Beitragvon franziska » Fr 27. Feb 2009, 01:11

Hallo!

Ich bin Besitzerin einer ETW.

Wer weiß, wie man am besten vorsorgt, damit meine Angehörigen nach meinem Tod keine Schwierigkeiten haben,wenn sie zb. die Wohnung verkaufen möchten !?

Testament beim Notar hier? Kann man das hier machen ? Wenn ja,was kostet das?

Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema gemacht?

Liebe Grüße

Franzi



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Beitragvon Martina » Fr 27. Feb 2009, 09:44

Soweit ich aus meiner Erfahrung bei einem Makler mich erinnern kann, gibt es keinerlei Probleme, wenn ein Erbschein vorliegt, der (am besten hier) zu übersetzen ist. Dann wird das Tapu umgeschrieben. Die Gebühren sind dieselben wie beim Kauf.


Martina
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Beitragvon melonto » Fr 27. Feb 2009, 21:17

soviel ich weiss ist das schon ein etwas grösseres Problem. Das man aber auch lösen kann. Kommt darauf an an wen du es vererben willst etc. wie du dich genau absichern möchtest etc.
am besten geh zum notar und informiere dich dort. nehm jemanden mit dem du vertrauen kannst der dir das auch alles übersetzen kann. Wenn du nichts machst erbrechtlich gesehen haben deine nachfahren einige probleme hier.
viel erfolg
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Beitragvon franziska » Fr 27. Feb 2009, 22:38

Hallo!

Vielen Dank!

Ich denke auch, dass es das Beste sein wird, wenn ich mit einem Dolmetsch zu einem Notar gehe!
Ich möchte auf keinen Fall, dass meine Erben einen Berg von Schwierigkeiten haben. Da ist es doch auf jeden Fall besser, wenn ich das Geld zu meinen Lebzeiten investiere und es allen Nachkommen leicht mache-oder?

Auf jeden Fall DANKE für eure Meinungen!

Liebe Grüße

Franzi

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Beitragvon oba » Fr 27. Feb 2009, 22:59

Grunsätzlich ist grob eine Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen zu treffen.

Für bewegliche Sachen (Hausrat, Bankkonten etc) gilt - von deutschen Staatsbürgern ausgehend - deutsches Erbrecht, für unbewegliche Sachen (Häuser, ETW, Grundstücke) gilt türkisches Erbrecht.

Zu beachten ist auch, dass die Abfassung von Testamenten etwas anders geregelt sind als in D.

Gemeinsame Testamenten von Eheleuten mit gegenseitigem Erbversprechen sind nicht möglich.

Schau mal hier im Lexikon bei Erbrecht

oder unter

Erbrecht

unten auf der Seite und für Teil 2 auf "ältere Posts" klicken.

Wie Testamente errichtet werden können ist beschrieben, es gibt ein öffentliches Testament, eigenhändiges Testament oder mündliches Testament.

Letzteres dürfte kaum zur Anwendung kommen.

Man sollte sich bei Abfassung eines rechtlichen Beistandes versichern.

In deutscher Sprache abgefasste Testamente müssen

den jeweils geltenden Vorschriften entsprechen

durch einen vereidigten Übersetzer in die Türkische Sprache übersetzt und von einem Notar beglaubigt werden.

Will man allem entgehen, hilft nur eins, alles verkaufen und den Erlös verjubeln.

hG

Reiner
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