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Adressbestätigung bei Bankkonten

BeitragVerfasst: Mi 3. Dez 2008, 21:30
von oba
Quelle : Istanbul Post


(MASAK, 21.11.08) Adressbestätigung für Bankkunden. Das Institut zur Bekämpfung illegaler Geldtransfers MASAK teilt in einer Erklärung mit, dass Bankkunden bis zum 31.12.08 ihre Adresse bei ihrer Bank bestätigen lassen müssen. Die Bestätigung kann durch eine aktuelle Meldebescheinigung (Ikamet) oder durch die Vorlage einer aktuellen Rechnung auf den eigenen Namen (z.B. Telefon, Gas, Wasser) erfolgen. MASAK weist zwar darauf hin, dass das Versäumnis der Meldefrist gesetzlich mit keiner Sanktion belegt ist, gleichwohl ist in Zeitungsberichten die Rede davon, dass Konten von Kunden, die ihre Adresse nicht bestätigen, ab dem 15. Dezember gesperrt werden.

Istanbulpost

na, da hat man wieder was zu laufen

hG

Reiner

BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2008, 00:21
von Martina
Da haben wir etwas recherchiert (Prima Türkei):

1. Ist die Frist bis zum 15.06.2009 verlängert worden.
2. Gilt das nur für Leute, die schon mal eine Adressänderung hatten. Wer keine Adresse geändert hat, braucht sich nicht drum zu kümmern.
3. Nach Auskunft der Fortisbank Alanya betrifft das nur Türken, nicht Ausländer.

Gruss

Martina

BeitragVerfasst: Do 4. Dez 2008, 18:25
von oba
Hallo Martina,

das sehen Deniz, Yapi und Vakif-Bank anders. Dort musste überall zusätzlich auch die Erklärung unterschrieben werden, dass die Konten nur für Transaktionen in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchgeführt werden.

Die Frist bis 06/2009 ist als Karenzzeit bereits im ursprünglichen Gesetz enthalten.

Sinn des Gesetzes zum Schutz vor Terrorismus und Geldwäsche ist es, die Anschriften der Kontoinhaber auf dem Laufenden zu halten und das geht nur unter Vorlage der neusten Adressdaten, wie soll auch festgestellt werden, wer bereits einen Anschriftenwechsel hinter sich gebracht hat. Das Meldesystem ist hierzulande nicht besonders elektronisch verknüpft.

hG

Reiner

hG

Reiner

Banken und Einwohnermeldeamt

BeitragVerfasst: So 28. Dez 2008, 17:38
von oba
Adressbestätigung und Anmeldung


solche oder ähnliche Nachrichten in türkischer Sprache werden derzeit bei Banken im Internet veröffentlicht. Teileweise ist der Zugang zum On-Line Banking erst möglich, wenn diese Erklärung bestätigt wurde

MAKAS, das Amt für Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkontrolle, hat neue Bestimmungen veröffentlicht.

Demnach müssen Bankkunden ihre neuste Anschrift der Bank bekannt geben und sie mit neueren Nachweisen belegen.

a) Kunden, die am 30.06.2008 oder früher ein Konto eröffnet haben, müssen die angegebene Adressen bestätigen. Dazu sind neue Meldebescheinigungen oder Telefon-, Strom-, Wasser oder Gas-Rechnungen, die auf den Namen ausgestellt sind, vor zu legen. Die Unterlagen (auch Daueraufträge oder Abbonements) müssen bis 31.12.2008 bei der Bank vorgelegt werden.

b) Für Konten, die nach dem 30.06.2008 eröffnet wurden, sind die gleichen Belege vor zu legen oder per Fax oder E-mail innerhalb von 10 Arbeitstagen bei der Bank einzureichen. Fehlende Angaben über Ausweispapiere müssen ebenfalls nachgereicht werden. Um Ihre Bankangelegenheiten zügig bearbeiten zu können, bitten wir, die oben geforderten Bescheinigungen bis zu obigen Terminen bei unseren Filialen vor zu legen oder per Fax (212 336 3050/67 oder E-mail (cim@denizbank.com) ein zu senden.

Deniz Bank

Fehlende oder falsche Angaben bei Anschrift-Meldungen werden bestraft....

(Zeitungsmeldung)

Von den Meldeämtern wurde folgende Erklärung abgegeben:

Jeder türkische sowie ausländische Mitbürger (mit mindestens 6 monatiger Aufenthalts-Erlaubnis), muss sich beim Einwohnermeldeamt ( Nüfüs Müdürlügü) oder beim Ortsvorsteher (Muhtar) anmelden.

Ortsvorsteher ohne Internetzugang können keine Anmeldungen durchführen.

Mitbürger, die sich noch nicht angemeldet oder die Wohnung gewechselt haben, müssen binnen 20 Arbeitstagen die Anmeldung durchführen.

Dort erhält man das Formular, welches auszufüllen ist, der Hausverwalter muss das Formular unterschreiben.

Wohnungs- oder Hauseigentümer können das Formular selbst unterzeichnen.

Der Ortsvorsteher muss danach das Formblatt abzeichnen.

Danach ist es beim Einwohnermeldeamt ab zu geben.

Nach Gesetz 5490 § 69 sind falsche Angaben strafbar und werden verfolgt. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren Gefängnis belegt.

In Alanya sind bislang 14 Mitbürger von diesen Strafmaßnahmen betroffen.