Es gibt keinen Artikel in der Verfassung, das die Amtszeit eines Abgeordneten/Präsidenten/Ministers beschränkt. Es ist eine Regel im AKP-Parteistatut.
Basisdemokratie ist selbst in Deutschland ein ganz schwieriges Thema und wird von den Parteien nur sehr ungern angewandt (stört bei der Machtausübung) - die traditionellen türkischen Parteistrukturen sehen so etwas gar nicht erst vor
- das ist bei CHP und MHP auch nicht anders.
Am 20. August wird der Staatspräsident erstmals in der Geschichte der Türkei direkt gewählt (nicht mehr wie bisher vom Parlament). Interessant wäre wirklich, wenn hier Gül gegen Erdogan antreten würde. Da hält man sich aber noch zurück bis nach der Kommunalwahl am nächsten Sonntag. Mein Tipp: Erdogan kandidiert für das Amt des Staatspräsidenten und Gül wird Ministerpräsident bis zur Wahl 2015. Oder einer der ERdogan-Stellvertreter (Aber nicht Arinc, der hat keine Lust mehr) kandidiert und 2015 übernimmt Erdogan. Noch hat er es ja nicht geschafft, die Verfassung entsprechend zu ändern (nach amerikanischem oder französischem Vorbild, das schwebt ihm vor).