EU/EWR-Bescheinigung

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EU/EWR-Bescheinigung

Beitragvon Narges » Do 21. Jan 2010, 19:47

Hat jemand sich schon einmal eine EU/EWR-Bescheingung ausstellen bzw. abstempeln lassen. Kennen die sich hier aus beim Finanzamt oder gibt es Probleme?? Habe Formular in englischer Sprache.
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Beitragvon oba » Do 21. Jan 2010, 23:47

meinst Du mit "hier" die TR?

Die gehört steuerrechtlich nicht zur EU/EWR.

wenn in D türkische Einkünfte die besteuert wurden nachgewiesen werden sollen, genügt der (übersetzte) türkische Steuerbescheid.

Begnügt sich (wider Erwarten) das D Finanzamt mit der EWR-Bescheinigung, so muß diese von einem zugelassenen Dolmetscher übersetzt und notariell beglaubigt sein, bevor ein türkischer Beamter Eintragungen vornimmt.

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EU/EWR-Bescheinigung

Beitragvon Narges » Fr 22. Jan 2010, 18:05

Das Sachverhalt ist so:
Meine Firma (EADS/Daimler-Holding), die mir die Betriebsrente in einer Einmalzahlung auszahlt, muss die EU/EWR-Bescheinigung abgestempelt und unterschrieben vom TR-Finanzamt erhalten, damit die Steuern in die Tuerkei uebergefuehrt werden. Da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin und weder eine Steuerkarte noch dort Steuern zu zahlen habe, ist die TR zuständig.
Ich war heute hier in Alanya auf dem Finanzamt und die verstanden zuerst nur Bahnhof. Aber langsam kamen immer mehr Beamte dazu und es gab eine rege Diskussion (ich spreche Türkisch). Letztendlich wurde ich nach Antalya verwiesen, da dort mein Hauptwohnsitz ist und ich dort gemeldet bin.
Mit der Übersetzung muss ich es noch abklaeren, da das EU/EWR-Certificate (English) ein amtliches Dokument ist und im Original unterschrieben werden muss. Es ist aber nicht schwer zu verstehen, da das Formular nur meine Adresse, Rubrik, wo die Beträge eingetragen werden muessen - von meiner Fa., und unten ist nur ein Feld fuer den Stempel und Imza.
Es ist alles sehr kompliziert fuer die Beamten.
Wie wird das erst werden, wenn auch die tuerkischen Rentner in D und in TR Steuern bezahlen muessen (Doppelsteuerabkommen). Die Verträge wurden ja aufgekündigt und Ankara hat noch nichts weiter unternommen. Da angeblich die Türken jetzt so reich sind, soll in beiden Länder versteuert werden.
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Ich kann doch nicht die einzige Ausländerin sein, die hier versteuern muss???
Aber danke fuer die Ausfuehrungen.
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Beitragvon oba » Fr 22. Jan 2010, 23:11

Die EU/EWR Bescheinigung enthält doch nur die Höhe der in der TR bezahlten Steuern auf Einkommen und nichts anderes, damit die angefallenen Steuern auf die deutschen ggf. angerechnet werden können.

Das Doppelbesteuerungsabkommen D/TR ist noch 2010 gültig und demnach werden Renten und ähnliche Einkommen in dem Staat besteuert, in dem sie anfallen/ausbezahlt werden. Eine Überweisung von D auf ein TR-Konto andert daran nichts, ebenso ob ein Wohnsitz in D besteht oder nicht.

da das EU/EWR-Certificate (English) ein amtliches Dokument ist und im Original unterschrieben werden muss


Das deutsche FA will vom Vordruck, egal ob in englisch, finnisch oder türkisch ggf. eh eine Übersetzung, den Vordrück gibts in ca. 15 Sprachen, auch in deutsch. Die türkischen Behörden unterzeichnen nichts ohne notariell beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille der zuständigen Botschaft oder des Konsulates.

Was das DBA angeht, ist es von D gekündigt worden, somit ist auch D am Zug, Vorschläge zu unterbreiten.

Der Dumme ist eh der kleine Mann, der seine Rente aus D bezieht, die Firmen werden sich freuen, wenn sie die niedrigeren türkischen Steuersätze bezahlen müssen, falls überhaupt.

Ich bin mir nicht so sicher, dass Du die EWR-Bescheinigung brauchst oder doch besser den Vordruck zur Feststellung der beschränkten Steuerpflicht.

Beschränkte Einkommensteuerpflicht. Allgemein beschränkt steuerpflichtig ist, wer weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, aber Einkünfte aus dem Katalog der inländischen Einkünfte (§ 49 EStG) erzielt. Nur die in diesem Katalog (nicht enthalten sind zum Beispiel Zinsen aus einem Sparbuch) enthaltenen Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer, sofern sie aus dem Inland stammen. Auch hier sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.


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Beitragvon Narges » Sa 23. Jan 2010, 10:17

Danke, fuer das hoch interessante Statement. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Ich werde mal den Versuch starten.
Mir wäre es auch der Einfachheit halber lieber, wenn ich mit beschränkter Steuerpflicht in D versteuern koennte. Für die Türkei ist - glaube ich - FiAmt Neubrandenburg zuständig (Länder sind zugeordnet m.E.)

Aber nichtsdestotrotz, ich werde mich jetzt zum Vergi Dairesi Antalya begeben. Mal sehen, wie die reagieren. Danach werde ich, wenn es nötig ist, bei unserem Konsul vorsprechen.
Nachdem ich das dann alles versucht habe und nichts erreiche, werde ich meinem Arbeitgeber die Sachlage darlegen.
Eine Entscheidung muss ja getroffen werden!
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Beitragvon oba » Sa 23. Jan 2010, 18:14

ob es für Dich unbedint vorteilhaft ist, beschränkt steuerpflichtig zu sein, musst Du prüfen.

I.d.R. ist es günstiger, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen.

Bei beschränkter Steuerpflicht fallen z.B. die Grundfreibeträge und das Ehegattensplitting weg.

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Beitragvon Narges » Sa 23. Jan 2010, 19:00

danke, mal sehen, nix mit Ehegattensplitting, Grundfreibetrag ist auch laecherlich, werde immer ordentlich zur Kasse gebeten
in 2 Wochen weiss ich mehr
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Beitragvon Narges » Mo 1. Feb 2010, 17:45

Hallo, falls jemand mal eine Bescheinigung EU/EWR braucht, hier ist der Weg:
(Hilfestellung durch das Finanzamt Antalya)
Also:
Es wird eingereicht beim Gelir Idaresi Baskanligi in Ankara. Dort gibt es auch die Vordrucke.
Der Antrag ist in Türkisch auszufüllen.
Eingereicht wird mit diesem Antrag:
Vom Notar beglaubigte Kopie des Ikamets
EU/EWR-Certficate in English
Mükallefyet belgesi (Steuer-Nr. Bescheingung)

Dann geht es zurueck an meine Adresse und ich muss das Cerftificate in DE vorlegen.
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