Dieter322 hat geschrieben: Unter Erdogan sind sie vermutlich über jeden glücklich der nicht auswandert
Kann sein muss aber nicht.
Habe ich bei Kleo-Alanya gefunden:
!!! DRINGENDE EILMELDUNG AN ALLE AUSLÄNDER MIT LANGZEIT-IKAMET !!!!Kemal Degirmenci von der Global Group Alanya bat uns heute um folgende Bekanntmachung. Und just waren wir unlängst selbst von der neuen Gesetzeslage betroffen. Es wurde sogar mit Entzug der Langzeit-Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gedroht. Daher bitte unbedingt die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis nehmen und befolgen!
Demnach sind alle Ausländer, die bereits im Besitz eines Langzeit-Ikamets sind, dazu verpflichtet (auch rückwirkend) ein polizeiliches Führungszeugnis mit sog. Apostille aus Deutschland der hiesigen Ausländerpolizei, die das Langzeit-Ikamet zu jener Zeit bearbeitet hat, unverzüglich vorzulegen. Das erforderliche Führungszeugnis mit Apostille kann auch beim Konsulat in Antalya beantragt werden*. Nähere Infos erteilt ihnen gerne die Global Group Alanya dazu (Tel.: 0242 512 64 55 | GSM: 0530 78 47 402)
Des Weiteren möchte KLEO darauf hinweisen, dass auch die für das Langzeit-Ikamet geforderte türkische Krankenversicherung, sofern befristet abgeschlossen, laufend dem Nüfus Dairesi, vorgelegt werden muss. Das Amt geht hier sehr streng vor und duldet keinerlei Nachlässigkeiten. Es droht - wie bereits erwähnt - der Entzug der doch so sehr begehrten Langzeitaufenthaltserlaubnis
* Nachtrag zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille über das deutsche Konsulat in der Türkei:
Es ist in der Tat so, dass das Konsulat das Führungszeugnis nicht ausstellt. Vielmehr wird ein Link zur Verfügung gestellt, unter dem man den Antrag ausdrucken und selbst ausfüllen kann:
http://www.tuerkei.diplo.de/Vertretung/ ... u-tur.htmlMit diesem ausgefüllten Antrag geht man anschließend zum deutschen Konsulat, das die Personalitäten des Antragsstellers bestätigt und abstempelt (Ergänzung des deutschen Konsulats Antalya: "Die Identität des Antragstellers kann, muss aber nicht durch das Konsulat erfolgen"). Danach kann der Antrag nach Deutschland an die zuständige Behörde geschickt werden, die das polizeiliche Führungszeugnis mit Apostille dann ausstellt und zum Antragsteller schickt.