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Führerschein
Verfasst:
Sa 23. Apr 2016, 09:53
von Clara
Hallo,
ich habe gehört, daß sich die Regeln für Führerscheine für Ausländer geändert hätten. Unter bestimmten Umständen soll angeblich der deutsche in einen türkischen Führerschein eingetauscht werden. Habt Ihr dazu genauere Informationen? Würde mich freuen!
Viele Grüße
Clara
Re: Führerschein
Verfasst:
Sa 23. Apr 2016, 10:41
von Senemuth
Mein eng. Nachbar sollte auch einen türk. Führerschein machen und seinen engl. abgeben. Deshalb fragte er einen Freund, der in höherer Position beim Zoll arbeitet. Lt. dieser Auskunft reicht es wenn er jedes halbe Jahr die Türkei verlässt und wenns nur ein Tag ist. Nun er probierte das, war ein paar Tage in Mais ( Griechische Insel bei Kas ) und hatte Erfolg.
Re: Führerschein
Verfasst:
Sa 23. Apr 2016, 13:25
von Cykcilli
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Das sind die Führerscheinklassen seit 1.1.2016.
Neu ist, dass es jetzt noch die eingeschobene A1 gibt, die den Rollerschein bis 125ccm für Automatikgetriebe erlaubt ohne gleich aufs Motorrad mit Schaltgetriebe zu müssen.
Ich habe auch meinen deutschen gegen den türk. Schein getauscht, da ich hier meinen Rollerschein dazu gemacht habe. Ansonsten darfst du mit dem türk. Schein genauso 6 Monate in D fahren wie mit dem deutschen hier.
Re: Führerschein
Verfasst:
So 24. Apr 2016, 11:58
von lutz2011
Cykcilli hat geschrieben:ecbbcaf7-4ebb-4628-9b38-24955c42faca.jpg
Ansonsten darfst du mit dem türk. Schein genauso 6 Monate in D fahren wie mit dem deutschen hier.
Genauso ist es.
Nicht nur die Polizei achtet auf die Einhaltung der Frist, sondern viel wichtiger die Versicherungen. Bei einem Unfall verweigern die dann die Zahlung.
Re: Führerschein
Verfasst:
So 24. Apr 2016, 13:48
von Thomas 43
Wieder spricht dem Konsulat,,, Nicht jedes jahr das gleiche thema,! Thomas
Re: Führerschein
Verfasst:
Di 26. Apr 2016, 23:10
von Martina
@Thomas, es gibt seit dem 01.01.2016 eine NEUE REGELUNG. Es ist tatsächlich Pflicht. War es übrigens schon vorher, wenn man in der Türkei ein EIGENES AUTO (auf sich selbst angemeldet, also mit M-Nummer) gefahren ist... das widerspricht auch nicht dem Text des Konsulats, denn da ist die Rede von "ein Auto MIETEN"....
Das mit den 6 Monaten kann ins Auge gehen, denn das gilt nur, wenn man sich nicht "niederlässt" - sprich in dem Moment, wo man ein Ikamet hat, ist man ja gemeldet, ergo niedergelassen.... die Polizei weiss das oft nicht, da hatte ich schon mindestens 5 Versionen, die interessanteste war, dass Doppelstaatler (Deutsch-türkisch) den Schein nicht umschreiben müssten, wenn sie auch in Deutschland noch autofahren (stimmt übrigens nicht)
Das Problem ist die Versicherung. Im SCHADENSFALL zählt bekanntlich jeder Ablehnungsgrund, und dann ist das Fahren ohne Führerschein.
Re: Führerschein
Verfasst:
Mi 27. Apr 2016, 09:31
von Thomas 43
Meine neuesten Infos sind!
6 Monate mit deutschem F.
12 Monate mit d. Führerschein und notarieller übersetzung
Unbegrenzt mit Deutschen Führerschein Und internationalem Führerschen ( graues Heft,zusatzdockument) kostet z.B. in München 15€
Thomas
Das gilt nur für Deutsche mit Wohnsitz in D.
Re: Führerschein
Verfasst:
Sa 30. Apr 2016, 11:21
von Clara
Hallo,
ich möchte mich bei Euch allen für Eure Antworten bedanken!
Liebe Martina,
ich möchte noch einmal nachfragen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe.
Wenn jemand ein Ikamet UND einen festen Wohnsitz in Deutschland hat UND vor Ablauf der sechs Monate die Türkei für eine oder mehrere Nächte verläßt – wie wirkt sich das aus?
Schönen Tag und viele Grüße
Clara