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Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 11:23
von Karolina
Liebes Forum,
ich habe für unser Haus das Tapu, mein Mann hatte bisher die Aufenthaltserlaubnis. Diese läuft nun am 28. Okt. 2015 ab. Das Konsulat in München und Berlin (sollte eigentlich zuständig sein) weiß hier auch nichts genaues, nur soviel, dass die Gegend in Antalya nicht kooperativ ist. Wir sind für länger als 120 Tage in Deutschland, nämlich so um die 210 Tage. Dies machte bisher nichts aus. Ich selbst möchte auch nicht so lange in der Türkei bleiben. Es sieht so aus, als ob mein Mann keine Verlängerung für das Ikamet bekommt???
Kann jemand Auskunft erteilen, wie dann die 180 Tage berechnet werden.
DANKE für die Hilfe.
Karolina
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 13:06
von Cykcilli
Karolina hat geschrieben:Liebes Forum,
ich habe für unser Haus das Tapu, mein Mann hatte bisher die Aufenthaltserlaubnis. Diese läuft nun am 28. Okt. 2015 ab. Das Konsulat in München und Berlin (sollte eigentlich zuständig sein) weiß hier auch nichts genaues, nur soviel, dass die Gegend in Antalya nicht kooperativ ist. Wir sind für länger als 120 Tage in Deutschland, nämlich so um die 210 Tage. Dies machte bisher nichts aus. Ich selbst möchte auch nicht so lange in der Türkei bleiben. Es sieht so aus, als ob mein Mann keine Verlängerung für das Ikamet bekommt???
Kann jemand Auskunft erteilen, wie dann die 180 Tage berechnet werden.
DANKE für die Hilfe.
Karolina
Hallo Karolina,
das Thema wurde hier schon ziemlich oft behandelt.
Da du jetzt schon ziemlich lange in D warst beginnt die 180 Tage Zählung ab dem nächsten Türkei Einreise-Datum. In den 180 Tagen kannst du insgesamt 90 Tage in der Türkei sein. Wenn du mehrmals in dieser Zeit einreisen möchtest zählst du Aufenthaltstage einfach zusammen. Dein Mann kann nur noch ein neues Kurzzeit-Ikamet in D beantragen und muß dafür zahlen. Ansonsten gilt für ihn das Gleiche wie für dich!
Hier noch einmal eine Möglichkeit zum Rechnen:
http://www.e-ikamet.com/de/anwendungen/ ... -berechnenLG
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 13:15
von Schlapser
Hallo,
das Ikamet verfällt,wenn man länger wie 120Tg.im Ausland war.Dann muß man halt ein Neues beantragen.
180Tg.Reglung: innerhalb 180Tg.darf man sich 90Tg hier aufhalten,egal ob 1x 90Tg. oder 10x 9Tg.
Die 180Tg. fangen nicht am1.Januar an,sondern am Tg.der ersten Einreise.
Schlapser
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 14:47
von Millinger
das zitierte Programm ist völlig ungeeignet um geplante Aufenthalte zu berechnen.
also muss man es zufuss rechnen !
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 17:42
von Cykcilli
Millinger hat geschrieben:das zitierte Programm ist völlig ungeeignet um geplante Aufenthalte zu berechnen.
also muss man es zufuss rechnen !
Warum nicht?
Wenn man die Grundrechenarten beherrscht braucht man so etwas natürlich nicht.
Falls du Fehler findest oder etwas verbessern möchtest kannst du die Firma kontaktieren, die sind dafür bestimmt dankbar. Nichts ist halt perfekt.
LG
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 18:30
von Schlapser
Hallo,
was bitte ist zufuss.
Schlapser
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 19:09
von Millinger
zu fuss heısst eıgentlıch ohne jeglıche automatısıerung
warum nıcht?
nun versuche mal eınen nahelıegenden aber zurücklıegenden Aufenthalt eınzugeben und dann eıne geplante neuerlıche eınreıse. wenn du dann ablesen könntest wann du spaetestens ausreısen muss, ja dann waere es hılfreıch. auf nem kalender 90 tage nach vorne zaehlen kann also wırklıch jeder dumme.
dıe meısten scheıtern doch an der frage, wann sıe nach eınem Aufenthalt wıeder eınreısen und wıe lange sıe dann bleıben dürfen.
wenn ıch eınreıse, 90 tage bleıbe, nach ausreıse zur sıcherheıt 91 tage draussen bleıbe ıst alles easy. meıstens ıst es aber komplızıerter und dann würde eın Proggı helfen gelle?
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 20:07
von Schlapser
Hallo,
was kann bei der Reglung kompliziert werden?
Schlapser
Re: Ikamet
Verfasst:
Do 9. Apr 2015, 21:12
von Cykcilli
Ja, es fehlt eigentlich das 180 Tage Enddatum nach der ersten Einreise.
Ich hab den Anwendungsrechner jetzt mal mit 4 Urlauben gefüttert die zusammen unter den 90 Tagen lagen und am Ende kam ich über das 180 Tage-Datum hinaus ohne Hinweis.
Re: Ikamet
Verfasst:
Fr 10. Apr 2015, 08:23
von Millinger
@Schlapser
na dann hast Du die häufigen Anfragen wie denn die 90 Tageregelung funktioniert wohl nicht mitbekommen oder
ignorierst sie.